26.06.2008, 15:43
Zitat:Ob eventl. durch diese Nachrüstung die E- Nr. und damit die ABE aufgehoben wird, muss noch geprüft werden. Ist aber unwahrscheinlich, da die Funktion nicht geändert wird es sich um eineWürde ich mal annehmen, daß die betriebserlaubnis erlischt, da die leuchteinheit verändert wurde.
Bei einer Anbringung der LED'san der Karosserie, außerhalb der Lampen, wäre das vermutlich anders bezogen auf die Lampen. Trotzdem müsste sowas getüvt werden.
Bei LKW's sind ja mittlerweile auch nicht mehr alle Lampen erlaubt, egal ob dadurch die sichtbarkeit erhöht wird. Der deutsche Autofahrer wird durch so etwas ja nur abgelenkt.
Die Umsetzung ist sehr gut gemacht, über Geschmack läßt sich ja bekanntlich streiten.

Frank