02.09.2008, 22:21
Hallo Jochen,
ich hab da grad beim Googlen was gefunden.
https://www.yatego.com/awissus/p,47da9cb...ttel-r134a
Ab 01.01.2006 darf die Abgabe von Kältemitteln nur noch an nachweislich sachkundige Personen erfolgen. Ein schriftlicher Nachweis ist unabdingbar erforderlich. Dieser schriftliche Nachweis kann sein:
Gesellenbrief Kälteanlagenbauer
Meisterbrief
Umgangsberechtigung für Kältemittel (5,-kg Schein)
Eingetragenes Handwerk welches
die Reparatur von Kälteanlagen einschließt
FCKW Halon Verbotsverordnung
Gruß Didi
ich hab da grad beim Googlen was gefunden.
https://www.yatego.com/awissus/p,47da9cb...ttel-r134a
Ab 01.01.2006 darf die Abgabe von Kältemitteln nur noch an nachweislich sachkundige Personen erfolgen. Ein schriftlicher Nachweis ist unabdingbar erforderlich. Dieser schriftliche Nachweis kann sein:
Gesellenbrief Kälteanlagenbauer
Meisterbrief
Umgangsberechtigung für Kältemittel (5,-kg Schein)
Eingetragenes Handwerk welches
die Reparatur von Kälteanlagen einschließt
FCKW Halon Verbotsverordnung
Gruß Didi
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst !
![Yeeah! Yeeah!](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_cooler.gif)