18.09.2008, 23:25
Bei " Kurz " aber vorsicht,
mehr als 14 Tage in jedem Fall, sonst gibt es keine Ruheversicherung !... und Du musst sie wieder zulassen, ansonsten hat der Versicherer das Recht auf Abrechnung nach Kurzzeittarif und der ist teuer, dann kostet ein Monat mind. den Quartalsbeitrag.
cu Volker
mehr als 14 Tage in jedem Fall, sonst gibt es keine Ruheversicherung !... und Du musst sie wieder zulassen, ansonsten hat der Versicherer das Recht auf Abrechnung nach Kurzzeittarif und der ist teuer, dann kostet ein Monat mind. den Quartalsbeitrag.
cu Volker
Alles hat seine Zeit.