24.09.2008, 22:57
Das sieht ja gut aus, ist aber nicht erlaubt, weil die Leuchten keine Zulassung als Nebelschlussleuchte haben. Hierfür muss der Kennbuchstabe F im Glas zu finden sein.
Bei den deutschen Leuchten sind keine Ausreden möglich, weil der Eintrag der "In etwa Wirkungsweise" für Leuchten ohne EU-Typ-Genehmigung fehlt. Das ist ja auch nicht nötig, weil die Leuchten zugelassen sind.
Es stellt sich natürlich die Frage, wer (TÜV,Polizei...) die Heckbeleuchtung näher in Augenschein nimmt. Nichts desto trotz ist der Umbau nicht zulässig.
Bei den deutschen Leuchten sind keine Ausreden möglich, weil der Eintrag der "In etwa Wirkungsweise" für Leuchten ohne EU-Typ-Genehmigung fehlt. Das ist ja auch nicht nötig, weil die Leuchten zugelassen sind.
Es stellt sich natürlich die Frage, wer (TÜV,Polizei...) die Heckbeleuchtung näher in Augenschein nimmt. Nichts desto trotz ist der Umbau nicht zulässig.
Jörg