09.10.2008, 12:30
Klappbare Lehnen fordern nicht nur einzelne Fahrer, sondern auch der TÜV. Was zwar bei
einem 2sitzigen Fahrzeug unsinnig erscheint, ist aber nun mal so. Meine Carbon-Sitzschalen
wurden nur desshalb per Einzelabnahme eingetragen, weil sie auf den originalen Konsolen
montiert sind, und damit elektrisch verstellbar, und vor allem kippbar blieben. Diese an sich
geringe elektr. Kippmöglichkeit reichte dem Prüfer aus, um eine kippbare Lehne zu attestieren,
Gruss RainerR
einem 2sitzigen Fahrzeug unsinnig erscheint, ist aber nun mal so. Meine Carbon-Sitzschalen
wurden nur desshalb per Einzelabnahme eingetragen, weil sie auf den originalen Konsolen
montiert sind, und damit elektrisch verstellbar, und vor allem kippbar blieben. Diese an sich
geringe elektr. Kippmöglichkeit reichte dem Prüfer aus, um eine kippbare Lehne zu attestieren,
Gruss RainerR
RaRo