04.06.2003, 17:46
Hallo Denny,
ob Corvette oder Skoda, ist eigentlich egal. Die Rechtsprechung macht da keinen Unterschied. Schau mal unter http://www.recht.de nach, trage Dich dann genau so in das Forum ein wie hier und schildere Deinen Fall dort. Da sind eine Menge Rechtsanwälte unterwegs und die helfen gratis.
Dein Fall ist meiner Meinung aber so eindeutig, da kannst Du nach Beendigung Deiner persönlichen Bedrohungen an die Versicherung einen RA einschalten.
bei einem verbleibenden Reststreitwert von 7.500 Euro ist die Gebühr auch nicht all zu hoch. Außerdem bekommst Du die RA-Gebühren von der gegnerischen Versicherung zurückerstattet.
Wenn Du Rechtsschutz versichert bist, bist Du sowieso fein raus.
Gruß
ob Corvette oder Skoda, ist eigentlich egal. Die Rechtsprechung macht da keinen Unterschied. Schau mal unter http://www.recht.de nach, trage Dich dann genau so in das Forum ein wie hier und schildere Deinen Fall dort. Da sind eine Menge Rechtsanwälte unterwegs und die helfen gratis.
Dein Fall ist meiner Meinung aber so eindeutig, da kannst Du nach Beendigung Deiner persönlichen Bedrohungen an die Versicherung einen RA einschalten.
bei einem verbleibenden Reststreitwert von 7.500 Euro ist die Gebühr auch nicht all zu hoch. Außerdem bekommst Du die RA-Gebühren von der gegnerischen Versicherung zurückerstattet.
Wenn Du Rechtsschutz versichert bist, bist Du sowieso fein raus.
Gruß