Ja, aber nur, wenn man sie stillegen will. Meine bleibt angemeldet. Ein "Winterauto" habe ich auch schon mal gehabt, aber bei unseren "Wintern" steht das zu 98% vor der Tür. Abmelden kann ich es dann auch nicht, weil ein abgemeldetes Auto nicht an der Strasse stehen darf.Nur dann macht der Ausdruck Winterauto auch Sinn. Mein Carport-Platz ist für mein Vettchen reserviert. Und, verkaufen will ich sie sowieso nicht(vorerst) Solange wie die Maschine läuft, bleibt sie bei mir..
Gruß Dieter