27.01.2009, 00:45
Zitat:Original von nevermindx
Hallo,
ein 000 geschlüsseltes Fahrzeug hat ja eine ABE.
Der KLR hat auch eine.
Der fachgerechte Einbau durch eine Werkstatt
stellt sicher, das die ABE vom Fahrzeig nicht erlischt.
Die Bestätigung genügt der Zulassungsstelle und schlüsselt die Karre um.
Wo ist das Problem?
viele Grüße
Wieland
... daß sie genau eben dieses nicht tut.
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000 heißt: durch Einzelabnahme Erlaubnis erteilt. Ergo schickt Dich die Zulassungstelle wieder zum TÜV.
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@ midnight-cruiser
"kannst du vergessen" bezog sich auf die Schlüsselnummer 000. Will heißen: er wird zum TÜV geschickt. AU ncht vorgeschrieben, jedenfalls nicht in der mir vorliegenden ABE zu einem GAT KLR. Mag ja Unterschiede geben. Aber erkennst Du den Unsinn? Eine anerkannte AU- Werkstatt soll sich selbst per Untersuchung den korrekten Einbau bestätigen, und dann werd ich trotzdem zum TÜV geschickt, um zu prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Und das ist das Problem: Die ABE des KLR bezieht sich auf Automatik!
Die Diskussion hier bezieht sich nur auf die 000 Nummern. Bei anderen Fahrzeugen ist es kein Problem.
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Ich hab jetzt zwei Zullassungstellen hinter mir, eine Chance hab ich noch.
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@Eike
Welche Motore, bzw welche Schlüsselnummern hatten Deine Autos?
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Kai
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