12.04.2009, 16:42
Die Teilkasko deckt Unfälle mit "Haarwild" ab.
Unfälle mit Federvieh sind nicht von der TK abgedeckt.
Gruß
JR
Zitat:Quelle: Im Rahmen der Teilkasko genanntes "Haarwild" definiert sich über § 2 I Bundesjagdgesetz. Es reicht vom Wisent bis zum Elch, vom Schwarzwild über Feldhasen und Schneehasen bis zum Wildkaninchen und Murmeltier und endet bei Fischotter und Seehund.
Unfälle mit Federvieh sind nicht von der TK abgedeckt.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!