01.07.2003, 20:18
Blättert man etwas in der StVZO, so stößt man unweigerlich auf §19 (2) 2., worin ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei einer verkehrsgefährdeten Veränderung definiert ist. Eine Veringerung der Leuchtkraft ist definitiv eine solche, mehr noch, die Reflektoren werden quasi unbrauchbar!
Jegliche Veränderung am Fahrzeug muss durch eine EG-Erlaubnis oder eine Sondergenehmigung gedeckt sein...ansonsten hast du ein Problem...
Mike
Jegliche Veränderung am Fahrzeug muss durch eine EG-Erlaubnis oder eine Sondergenehmigung gedeckt sein...ansonsten hast du ein Problem...
Mike