08.06.2009, 17:40
Zitat:Original von C53
Zitat:Original von Molle
Zitat:Original von C53
--- wie sieht es aus mit TÜV
Eintragung erforderlich
Gruß Heinz
Mit E-Prüfzeichen!!!!
--- muß bzw. kann beim TÜV eingetragen werden
aber auf jeden Fall gilt: Am Fahrzeug angebrachte Leuchten dürfen nicht abgedeckt sein,
dies gilt auch für "Lüftungsgitter"
Also: Schön eintragen lassen und nicht hinter "diese" Fliegengitter" setzten.
Es geht auch nicht darum ob es gut aussieht und ober der lezte TÜV Prüfer über die Sache
hinweggesehen hat oder es sogar "Spitze" fand --- es geht einfach darum, dass wenn man
die Änderung vornimmt ---- man verliert die Straßenzulassung --- und dies ist richtig Sch --lecht.
Gruß Heinz
Hallo Heinz,
wenn Du Leuchten am Fahrzeug montiert hast, welche bei Rally, Offroad oder Show leuchten sollen und nach StVZO für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen sind, müssen diese Abgedeckt sein.
Die SUV- und Jeep-Fahrer kennen das.
Leuchten hinter "Fliegengitter" setzten ist ein kontroverses Thema.
Zusätzliche Fehrnscheinwerfer und Nebelfrontscheinwerfer dürfen mit Steinschlagschutzgitter versehen werden.
Das gleiche gilt für Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchten.
Inzwischen dürfen auch die Rückleuchten und hinteren Blinkleuchten in "D" mit "Schutzgitter" versehen werden.
Sogar Blinkerleuchten an der Seite werden inzwischen mit "Schutzgitter" ganz normal akzeptiert.
Begründung ist das "Leuchtbild" und die Sichtbarkeit der aktivierten Leuchtmittel, welche durch diese Massnahmen nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Das war es auch schon.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI