17.06.2009, 00:50
Hallo JR,
genau diese Frage habe ich dem TÜV-Prüfer bei meinem "Vorsprechen" auch gefragt. Mein Anliegen war ja die Schaltung das Tagesfahrlicht ebenso abzudimmen und als Begrenzungsleuchte zu nutzen wie bei Audi.
Eben diese Funktion bei Audi, wie auch die Nutzung des Nebelscheinwerfers als Kurvenlicht bei anderen Herstellern ist nicht allgemein geregelt, sondern wird bei der Homologation der Fahrzeuge beim KBA mit erledigt. So ist das exakt für diese Fahrzeuge erlaubt und für andere eben nicht.
Viele Grüße, Achim
genau diese Frage habe ich dem TÜV-Prüfer bei meinem "Vorsprechen" auch gefragt. Mein Anliegen war ja die Schaltung das Tagesfahrlicht ebenso abzudimmen und als Begrenzungsleuchte zu nutzen wie bei Audi.
Eben diese Funktion bei Audi, wie auch die Nutzung des Nebelscheinwerfers als Kurvenlicht bei anderen Herstellern ist nicht allgemein geregelt, sondern wird bei der Homologation der Fahrzeuge beim KBA mit erledigt. So ist das exakt für diese Fahrzeuge erlaubt und für andere eben nicht.
Viele Grüße, Achim
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