28.08.2009, 01:55
Zitat:Original von Mankra
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@Struppi:
Ob Hutmutter oder nicht, wird egal sein. Bei Metrischen Gewinden heißt es, daß 0,8d reicht (typsiche Mutternhöhe, M10 Muttern sind 8mm hoch), je nach Steigung muß man sich dies eben rausrechnen, also bei einer M10 Schraube nur etwas mehr als 5 Umdrehungen. Gilt aber nur bei gleichen Materialien.
Auf die Umdrehung genau wirds eh nicht ankommen, da sicher 2 bis 3 fache Sicherheit reingerechnet ist, aber es ist gut, einen Anhaltspunkt zu haben.
Hi Mankra,
bei metrischen Gewinden heist es: Mindestens 2 Gewindegänge müssen aus der Mutter überstehen.
(Deshalb wird extra in der StVZO durch den Anhang "TÜV-Freigabe" darauf hingewiesen, das die Radbolzen nicht über die Felge stehen dürfen und zu lange Radbolzen gegen kürzere ausgetauscht werden müssen, sowie zu kurze Radbolzen gegen längere auszutauschen sind.)
Die "alte" Ansicht war: Es darf kein Gebwindegang der Mutter nach fester Verschraubung zu sehen sein.
Dieses wurde in den 70ern wegen "neue Muttertypen mit starker beidseitiger Phase am Gewindeloch"überarbeitet" und floss in die DIN ein.
Wenn Du Wert auf den schriftlichen Nachweis dieses DIN-ISO Hinweises legst, muss ich den wieder suchen (Schweine-Skalven-Arbeit) und poste diesen Dir.
Ich habe im Moment nur die DIN-ISO Vergleichstabelle für die Normenübernahme und die Hinweise auf fehlende DIN-Übernahme von ISO-Grössen, welche für die DIN nicht vorgesehen waren.
Die Bolzenlänge für die Felgenmontage wird vom Felgenhersteller vorgegeben, da nur für diese montagebedingung eine TÜV-Freigabe für die entsprechende Felgenbenutzung vorliegt und somit StVZO-Konform ist, unabhängig von Eintragungspflichtig oder mit allgemeiner Betriebserlaubniss "Eintragungsfrei".
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI