10.10.2009, 21:04
Zitat:Original von Rüddy
Antwort vom TÜV-Mann wegen überstehenden Schildern und Verletzungsgefahr:
Die größere Gefahr ginge sicherlich von den ausgefahrenen Klappscheinwerfern aus...
So unrecht hat er ja nicht; von daher zieht dieses Argument kaum noch.
Gibt´s im Forum eigentlich jemand, der mit diesem Argument tatsächlich
ein legales kleines Schild bekommen hat???
Ja, gibt es !
Vor zwei Tagen war ich auf der Zulassungsstelle und hab mein überstehendes 52- cm Nummernschild vorgeführt. Der Verantwortliche, übrigens in Autothemen sehr sachkundig, war der Meinung, dass dieses Überstehen kein vertretbarer Zustand sei.
Glücklicherweise war eine "niedrige Nummer" einer stillgelegten Corvette frei, so dass ich diese bekommen konnte.
Über die Klappscheinwerfer wurde kein Wort verloren!
Schaut man sich die Konstruktion der C 5 Klappscheinwerfer an; bin ich der Meinung, dass diese "Gefährdung" im Vergleich zu z.B. Geländewagenfronten , besonders mit "Kuhfängern" sehr klein ist. Von der "Sprinterklasse" und LKW´s gar nicht zu reden.
Grüsse
Reinhard