03.01.2010, 14:06
Kann der Käufer sich nicht die Kennzeichen mitbringen, die er benötigt?
Für solche Fälle muss es doch auch dort was geben.
Gruß
JR
Für solche Fälle muss es doch auch dort was geben.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!