03.01.2010, 18:28
Zitat:Original von Eckoman
Zitat:Original von MolleDas ist falsch, allerdings ist der Glaube weitverbreitet, da die EU-Richtlinie von 2007 und damit recht "jung" ist. Kurzfassung: Kurzzeitkennzeichen müssen von allen EU Mitgliedstaaten akzeptiert werden.
Kurzzeitkennzeichen sind in Frankreich nicht erlaubt.
Bußgelder bis zu 2.000,- drohen oder Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Einschlägig ist hier vor allem die Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden", Punkt 4.4, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 24.3.2007, C 68/15.
Die kann man sich, zur Sicherheit, ja sowohl in Deutsch als auch Französisch ausdrucken, falls die Gendarmerie da Aufklärungsbedarf hat
EDIT: hier stehts auch noch einmal unter "Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedstaaten": https://www.jena.de/sixcms/detail.php?id...1&_lang=de
EDIT2: Deeplinks für die vorgenannten, Erläuternden Mitteilungen
DE: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit...150024.pdf
FR: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit...150024.pdf
Hey Eckoman,
das ist interessant,
wusste ich nicht !!
Danke für die Info.
Dürfte für einige Leute hier sehr hilfreich sein.
Gruß Molle
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