04.01.2010, 01:40
Zitat:Original von Eckoman
Zitat:Original von Eckoman
EDIT2: Deeplinks für die vorgenannten, Erläuternden Mitteilungen
DE: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit...150024.pdf
FR: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/sit...150024.pdf
Rainer, dort habe ich die Mitteilungen jeweils in Deutsch (DE) und Französisch (FR) verlinkt. Artikel 4.4 ist der Kasus Knacktus :)
Gruß, Florian
Hallo Florian,
das hatte ich ihm ja auch geschickt. In dem anderen Link der Stadt Jena war das aber noch mit anderen Worten beschrieben, etwas leichter verständlich wie ich fand.
Artikel 4.4 finde ich auf der ersten Seite 68/15 allerdings nicht.
Mir erscheint Punkt 4.2 auf Seite 68/23 + 68/24 am wichtigsten betreffend der Kurzzeit-Kennzeichen. Da wird eigentlich alles wwesentliche gesagt.
Auch dass Deutschland eigentlich Kurzzeit-Kennzeichen aus Frankreich akzeptieren müsste wenn er diese mitbringen würde. Was bräuchte er von mir um diese in Frankreich zu bekommen? Reicht evtl. nur das COC-Papier oder wollen die dafür auch den Fahrzeug-Brief den er noch nicht hat?