04.01.2010, 16:54
Zitat:Original von Eckoman
Auch dort steht explizit: "Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich." Zudem braucht man entweder Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Letzteres sollte für den Käufer ja kein Problem sein.
kurze knappe abschliessende Frage:
Sind diese Kurzzeitkennzeichen, die man mit der grünen Versicherungskarte holt, auch rot rechts? Normalerweise sind sie ja innerdeutschlands mit der normalen Versicherungskarte gelb.
Das wäre gerade noch eine sehr wichtiger Punkt für mich.