04.01.2010, 17:14
Zitat:Original von dreizehn
rot sind zollkennzeichen.
grusss
wenn die Kurzzeit-Kennzeichen mit der GRÜNEN Versicherungskarte auch gelb sein sollten will er den Wagen aber nicht holen, weil ihm jemand vertrauenswürdiges (Polizist) gesagt hat dass die Gelben NICHT akzeptiert werden in Frankreich.
DESWEGEN fragte ich ob sie vielleicht rot sind wenn man mit der grünen Karte welche beantragt. Schliesslich ist das ja ein gravierender Unterschied, ob der WAgen nur für Deutschland oder für ganz Europa versichert ist. Wenn sie dann auch rot wären ähnlich der Ausfuhrkennzeichen fände ich das nur logisch und alle meine Fragen wären damit auch beantwortet.
Ich hielt es für gut möglich, dass dieser Unterschied evtl auch äusserliche Auswirkungen bei dem Kennzeichen haben könnte.
Auch auf der Seite der Kölner Zulasungsstelle steht Frankreich NICHT als bestätigtes Land.
Auszug aus Eckomans Link von der Kölner Seite:
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich. In Einzelfällen kann es aber zu Beschränkungen durch Mitgliedsländer kommen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde, wie Botschaft oder Konsulat oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.
Antwort für Frankreich lautet im Moment NEIN.
Also ganz so eindeutig ist es dann wohl doch nicht.
wenn eckomans alle Leute problemlos durchgekommen sind kann das ja auch daran liegen, dass sie schlichtweg nicht kontrolliert wurden.