04.01.2010, 19:37
Zitat:Original von JR
Zitat:im Prinzip ist es ja seine Sache wie er die Fuhre von D nach FR bekommt.
Das wäre auch meine primäre Ansicht der Angelegenheit, insbesondere dann, wenn er mit der von Rainer vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist.
da habe ich mich jetzt evtl. falsch ausgedrückt. Der Satz "ich will den Wagen dann nicht abholen" ist so nie gefallen. Er freut sich riesig, dass ich ihn so unterstütze und da ich Urlaub ja habe mache ich das auch gerne für ihn.
Er hat im Moment jetzt nur diese Auusage bekommen, dass das nicht geht mit den gelben Kennzeichen. Ich werde jetzt einfach so weiter argumentieren dass das ein Irrglaube ist.
Also machen wir am Samstag auf seinen Namen mit der grünen Karte ein Kurz-Kennzeichen drauf und ich drucke ihm ebenfalls die PDF aus. Auf seinem Versicherungsschein wird ja auch sicherlich irgendwas von Versicherungsschutz in der EU stehen.
Einziges Problem ist daran weiterhin diese Aussage vom Strassenverkehrsamt:
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich. In Einzelfällen kann es aber zu Beschränkungen durch Mitgliedsländer kommen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde, wie Botschaft oder Konsulat oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.
ich werde ihn bitten im Vorfeld mit Hilfe der PDF nochmal woanders nachzufragen. So ein Gesetz ist ja kein dehnbarer Begriff, sondern ein Gesetz, dass entweder Gültigkeit hat, oder nicht.