04.01.2010, 20:11
Auszug aus einem anderen Forum:
Hallo,
es gibt für die Fahrt nach der abmeldung zwei Möglichkeiten. Einmal das Kurzzeitkennzeichen und zum anderen das Ausfuhrkennzeichen.
Zum Kurzzeitkennzeichen:
Dazu benötigst du deinen Personalausweis und eine spezielle Doppelkarte, diese bekommst du über deinen Versicherungsvertreter oder da wo es die Kennzeichen gibt. Ein Kurzzeitkennzeichen ist eigentlich für "dich" gedacht, denn die Versicherung verrechnet z.B. bei einer Zulassung innerhalb von sechs Wochen, die Gebühren so, als hättest du dein Auto fünf Tage früher zugelassen hast. Das Kurzzeitkennzeichen wird auch auf "dich" ausgestellt, das könnte bei Strafzettel und einem Unfall problematisch werden.
Kosten: ca. 20,- Euro für Landratsamtgebühren und Kennzeichen zzgl. Versicherung (ohne spätere Zulassung nochmals 75,- Euro)
Es ist auch nicht in allen EU-Ländern erlaubt. In frankreich ist es z.B. nicht zulässig (zumindest bei meiner Versicherung).
ZumAusfuhrkennzeichen:
Bei diesem Kennzeichen wird auf den Käufer das Fahrzeug zugelassen. Das kann für neun, 15 oder max. 30 Tage sein. Eine spezielle Versicherung kann z.B. bei dem Kennzeichenhersteller oder beim ADAC gekauft werden. Bei uns ist es so, dass das Fahrzeug und der Käufer zur Zulassung muss.
Kosten: ca. 150,- ... 200,- Euro, je nach Dauer.
Ein Ausfuhrkennzeichen wäre für den Verkäufer die beste und eigentlich auch die richtige Wahl, denn bei Problemen nach dem Verkauf ist das Fahrzeug auf den Käufer zugelassen.
Gruss, Michael
Hallo,
es gibt für die Fahrt nach der abmeldung zwei Möglichkeiten. Einmal das Kurzzeitkennzeichen und zum anderen das Ausfuhrkennzeichen.
Zum Kurzzeitkennzeichen:
Dazu benötigst du deinen Personalausweis und eine spezielle Doppelkarte, diese bekommst du über deinen Versicherungsvertreter oder da wo es die Kennzeichen gibt. Ein Kurzzeitkennzeichen ist eigentlich für "dich" gedacht, denn die Versicherung verrechnet z.B. bei einer Zulassung innerhalb von sechs Wochen, die Gebühren so, als hättest du dein Auto fünf Tage früher zugelassen hast. Das Kurzzeitkennzeichen wird auch auf "dich" ausgestellt, das könnte bei Strafzettel und einem Unfall problematisch werden.
Kosten: ca. 20,- Euro für Landratsamtgebühren und Kennzeichen zzgl. Versicherung (ohne spätere Zulassung nochmals 75,- Euro)
Es ist auch nicht in allen EU-Ländern erlaubt. In frankreich ist es z.B. nicht zulässig (zumindest bei meiner Versicherung).
ZumAusfuhrkennzeichen:
Bei diesem Kennzeichen wird auf den Käufer das Fahrzeug zugelassen. Das kann für neun, 15 oder max. 30 Tage sein. Eine spezielle Versicherung kann z.B. bei dem Kennzeichenhersteller oder beim ADAC gekauft werden. Bei uns ist es so, dass das Fahrzeug und der Käufer zur Zulassung muss.
Kosten: ca. 150,- ... 200,- Euro, je nach Dauer.
Ein Ausfuhrkennzeichen wäre für den Verkäufer die beste und eigentlich auch die richtige Wahl, denn bei Problemen nach dem Verkauf ist das Fahrzeug auf den Käufer zugelassen.
Gruss, Michael