06.03.2010, 12:51
Zitat:Original von RS4Z06Alex
Was für einen Schaden eigentlich? Wer solch einen Umbau durchführt und sich über die Konsequenzen keine Gedanken macht ist selbst schuld.
...
Solche Kunden braucht jeder Händler...
An nem Sportwagen selbst rumbasteln, Teile einbauen die zum erlöschen der ABE führen, wegen der Abgaskontollleuchte heulen und dann was von Aufklärungs und Hinweispflicht reden...
Stell Dir bitte mal vor, Du kaufst ein Kleidungsstück. Schaust nun in das Wäscheetikett und behandelst es so wie vorgeschrieben. Wenn Du die Waschmaschine nun öffnest und Deine restliche Wäsche ist z.B. völlig verfärbt, hast Du einen klassischen Mangelfolgeschaden. Es ist halt nur fraglich, ob der Verkäufer dies zu vertreten hat. Dazu hätte er von der Möglichkeit des Schadenseintritts wissen müssen oder hätte wissen können. Beim Fehlerhaften Wäscheetikett wird man das ihm wohl selten anhängen können.
In unserem Fall ist es jedoch weithin bekannt, dass es bei den Kontrollsonden zu Problemen kommen kann. Dies hätte ein Fachhändler wissen müssen und seine Kunden entsprechend aufklären müssen. Hat er dies nicht, haftet er für den Schaden. Der Schaden scheint Dir nicht ersichtlich. Das Ausprogrammieren ist mit Zeit und Geld verbunden...kein Schaden?
Wer solche Produkte verkauft, sollte bereits in seiner Aufforderung zum Kauf entsprechende Hinweise inkludieren. Macht man es nicht (um Kunden nicht abzuschrecken), begibt man sich auf dünnes Eis.
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen
'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
'91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
'91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar