23.09.2003, 15:20
Stimmt natürlich. Der a.a.S. erteilt nicht die Ausnahmegenehmigung sondern die der Zulassungsbehörde Vorgesetzte Stelle oder Behörde. Dies ist wirklich von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Habe jetzt sogar noch eine weitere Version bezüglich Zulassungsfähigkeit von roten Blinkern hinten. Demnach gilt als Stichtag der 1.Juni 1999. Sollte der Wagen vor diesem Tag "in den Verkehr" gekommen sein, so sind rote Blinker möglich, danach gar nicht mehr . . .
Aber wie gesagt, nur eine weitere "Version" unserer StVZO und deren Ausnahmegenehmigungen . . . Je nachdem wo man hinfährt und die Abnahme machen lässt kann es natürlich schon wieder ganz anders sein.
Jochen
Habe jetzt sogar noch eine weitere Version bezüglich Zulassungsfähigkeit von roten Blinkern hinten. Demnach gilt als Stichtag der 1.Juni 1999. Sollte der Wagen vor diesem Tag "in den Verkehr" gekommen sein, so sind rote Blinker möglich, danach gar nicht mehr . . .
Aber wie gesagt, nur eine weitere "Version" unserer StVZO und deren Ausnahmegenehmigungen . . . Je nachdem wo man hinfährt und die Abnahme machen lässt kann es natürlich schon wieder ganz anders sein.
Jochen