29.09.2010, 13:11
Hallo Olli,
daß Dir dein TÜV-Prüfer Felgen einträgt, nur mit einem Festigkeitsgutachten als Grundlage, und daß dabei
das Schmidt-Felgengutachten zu Vergleichszwecken herangezogen wird, verwundert doch sehr. Setwas habe ich noch nie gehört, und dürfte wohl einmalig in Deutschland sein, normalerweise werden Felgen
nur auf Grund eines Festigkeitsgutachtens überhaupt nicht mehr eingetragen. Aber egal, eines vergißt
dein famoser Prüfer und wohl auch Du: Ein Teilrgutachten, wie z.B. auch das Schmidt Gutachten, be-
inhaltet auch eine praktische Prüfung der Rad-Reifenkombination im Hochgeschwindigkeitsbereich.
Umgekehrt heisst das, daß dich dein Prüfer mit einer nicht erfolgten Prüfung in diesem Bereich in
Geschwindigkeitsbereiche von nahe 300Km loslfahren lässt, und keiner, weder der Prüfer noch Du weisst,
ob die Felgen das über längere Distanzen oder Zeiten aushalten. Mehr braucht man dazu wohl nicht mehr
sagen, und wie Du soetwas mitmachen willst, ist mir schleierhaft.
Gruss RainerR
daß Dir dein TÜV-Prüfer Felgen einträgt, nur mit einem Festigkeitsgutachten als Grundlage, und daß dabei
das Schmidt-Felgengutachten zu Vergleichszwecken herangezogen wird, verwundert doch sehr. Setwas habe ich noch nie gehört, und dürfte wohl einmalig in Deutschland sein, normalerweise werden Felgen
nur auf Grund eines Festigkeitsgutachtens überhaupt nicht mehr eingetragen. Aber egal, eines vergißt
dein famoser Prüfer und wohl auch Du: Ein Teilrgutachten, wie z.B. auch das Schmidt Gutachten, be-
inhaltet auch eine praktische Prüfung der Rad-Reifenkombination im Hochgeschwindigkeitsbereich.
Umgekehrt heisst das, daß dich dein Prüfer mit einer nicht erfolgten Prüfung in diesem Bereich in
Geschwindigkeitsbereiche von nahe 300Km loslfahren lässt, und keiner, weder der Prüfer noch Du weisst,
ob die Felgen das über längere Distanzen oder Zeiten aushalten. Mehr braucht man dazu wohl nicht mehr
sagen, und wie Du soetwas mitmachen willst, ist mir schleierhaft.
Gruss RainerR
RaRo