04.10.2003, 14:26
Hallo V-Power C5,
mein Beileid zum Bußgeldbescheid .
Falls Dir 124 km/h vorgeworfen wurden, so warst Du je nach Messeinrichtung mindestens 128 km/h schnell. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oberhalb von 100km/h werden nämlich wenigstens 3% vom eigentlichen Messwert für den Tatvorwurf als Gerätetolleranz abgezogen. Rechnet man bei Laser/Radarmessung noch den Winkelfehler hinzu, der sich immer zu Deinen Gunsten auswirkt, so kommt man wahrscheinlich schon sehr nah an Deine 130km/h heran.
Außerhalb geschlossener Ortschaften wird ein Fahrverbot erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41km/h netto fällig. Einzig bei Wiederholungstätern, also alle, die innerhalb eines Jahres wiederholt mehr als 25km/h zu schnell waren, wird auch ein Fahrverbot bei niedrigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt.
mein Beileid zum Bußgeldbescheid .
Falls Dir 124 km/h vorgeworfen wurden, so warst Du je nach Messeinrichtung mindestens 128 km/h schnell. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oberhalb von 100km/h werden nämlich wenigstens 3% vom eigentlichen Messwert für den Tatvorwurf als Gerätetolleranz abgezogen. Rechnet man bei Laser/Radarmessung noch den Winkelfehler hinzu, der sich immer zu Deinen Gunsten auswirkt, so kommt man wahrscheinlich schon sehr nah an Deine 130km/h heran.
Außerhalb geschlossener Ortschaften wird ein Fahrverbot erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41km/h netto fällig. Einzig bei Wiederholungstätern, also alle, die innerhalb eines Jahres wiederholt mehr als 25km/h zu schnell waren, wird auch ein Fahrverbot bei niedrigeren Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt.