01.12.2010, 01:52
Merkwürdig. § 1 bis 15 ist gestrichen worden und in die FeV überführt worden. Und da steht nichts von technischen Eigenschaften, sondern lediglich die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr wird dort geregelt.
Der TÜVler mag Dir doch mal die Rechtsgrundlage nennen. Den kriegen wir an den Karren, den Typen.
Der TÜVler mag Dir doch mal die Rechtsgrundlage nennen. Den kriegen wir an den Karren, den Typen.