19.01.2011, 10:52
Ich rede hier von der Definition des Begriffes "Leergewicht" nach deutscher StVZO. Da diese mit EU- Recht übereinstimmen muss, kann (zumindest theoretisch) weder in der Zulassungsbescheinigung noch im COC nach anderen Definitionen verfahren werden.
Gruß
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Gruß
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Ralf
![[Bild: osc_logo_klein.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/osc_logo_klein.gif)
![[Bild: 10213880zd.jpg]](https://up.picr.de/10213880zd.jpg)