19.01.2011, 14:31
Zitat:Original von corvette_fever
Zitat:Original von Ralf. P.
Edit: Besser gesagt gilt natürlich der Umkehrschluß: das nationale Recht darf nichts anderes aussagen als das EU- Recht, und damit müssen eigentlich die Inhalte der Dokumente übereinstimmen.
Wieso? Richtlinien sind in nationales Recht umzusetzen - das muss aber noch nicht notwendigerweise geschehen sein.
Genau so habe ich es auch gemeint, vielleicht nur etwas undeutlich ausgedrückt.
Gruß

Ralf
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