31.10.2003, 09:41
Hallo Wolf,
in der Tat gibt es Abweichungen von der gesetzlichen Forderung nach Automatischer Leuchtweitenregulierung:
Alle anderen Ausnahmegenehmigungen wurden in den letzten Monaten aufgehoben und haben somit ihre Gültigkeit verloren.
Mit prüfenden Grüßen
Johannes
in der Tat gibt es Abweichungen von der gesetzlichen Forderung nach Automatischer Leuchtweitenregulierung:
- Dynamische Leuchtweitenregulierung (eine Steigerung der automatischen LWR)
- Niveauregulierung an Vorder- und Hinterachse
Alle anderen Ausnahmegenehmigungen wurden in den letzten Monaten aufgehoben und haben somit ihre Gültigkeit verloren.
Mit prüfenden Grüßen
Johannes