31.10.2003, 19:44
Vorsicht,
ich weiß 100%tig, dass alle Ausnahmegenehmigungen für Xenon ohne automatische Leuchtweitenregulierung oder dynamische Leuchtweitenregulierung oder Niveauregelung an Vorder/Hinterachse keine Gültigkeit mehr haben. Falls Ihr mir nicht glaubt, wendet euch an einen Prüfing. eueres Vertrauens.
Fällst Du mit dem Xenon im Straßenverkehr auf, so kann das extrem üble Folgen haben. Falls Du beispielsweise einen entgegenkommenden Fahrer blendest und dieser verunfallt, so wirst Du Dich trotz Eintragung vor Gericht verantworten müssen. Deine Eintragung würde dann wahrscheinlich von einem Gutachter aberkannt werden.
ich weiß 100%tig, dass alle Ausnahmegenehmigungen für Xenon ohne automatische Leuchtweitenregulierung oder dynamische Leuchtweitenregulierung oder Niveauregelung an Vorder/Hinterachse keine Gültigkeit mehr haben. Falls Ihr mir nicht glaubt, wendet euch an einen Prüfing. eueres Vertrauens.
Fällst Du mit dem Xenon im Straßenverkehr auf, so kann das extrem üble Folgen haben. Falls Du beispielsweise einen entgegenkommenden Fahrer blendest und dieser verunfallt, so wirst Du Dich trotz Eintragung vor Gericht verantworten müssen. Deine Eintragung würde dann wahrscheinlich von einem Gutachter aberkannt werden.