01.11.2003, 13:14
Zitat:Original von J.M.G.
Fällst Du mit dem Xenon im Straßenverkehr auf, so kann das extrem üble Folgen haben. Falls Du beispielsweise einen entgegenkommenden Fahrer blendest und dieser verunfallt, so wirst Du Dich trotz Eintragung vor Gericht verantworten müssen. Deine Eintragung würde dann wahrscheinlich von einem Gutachter aberkannt werden.
Ist bei normalen Licht auch der Fall. Wenn Du keinen Lichtest Aufkleber nachweisen kannst, und jemanden blendest, der dann verunfallt, sieht die Sache genau so aus.
Wenn alle sich an die Gesetze halten würden ...
.... würden wir immer noch auf einer Scheibe leben und das Zentrum des Universums sein.
P.S. Ich bin mehr als 10 Jahre nun mit meiner Harley unterwegs, und die Auspufftöpfe würden noch nicht einmal in den USA eine Zulassung bekommen ... da nicht nur super laut, sondern auch Flammen aus den Töpfen kommen. Und noch nie wurde ich angehalten. Für den TÜV schraube ich für den einen Tag halt andere Töpfe drauf.
Ergo ... wenn man mit seinen Sachen vernünftig umgeht, und nicht wie ein Proll sich benimmt, kann man noch einiges sich erlauben.