22.02.2011, 13:29
Ihr vergesst das bei Umzugsgut sehr häufig Ausnahmegenehmigungen zur lichtechn. Einrichtung erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigungen führen zu einer legalen Eintragung von z.B. roten Fahrtrichtungsanzeigern hinten oder auch fehlender Scheinwerferreinigungsanlage (bei Xenon) vorn, auch NACH 1970. So geschehen bei meiner 97er C5 (rote Blinker, DRL) und bei meinem Escalade (keine Reinigungsanlage trotz Xenon).
Die Ausnahmegenehmigung wird von der zuständigen Regierungsbehörde (z.B Landrat, Regierungspräsidium) erteilt und kann auch nur von der gleichen Behörde widerrufen werden.
Ich fahre seit 13 Jahren mit der C5 und eingetragenen roten Blinkern über diverse TÜV, DEKRA, KÜS Prüfstellen. Hab bei insgesamt 5 verschiedenen Zulassungsstellen den Wagen mit genau diesen roten Blinkern zugelassen, und bisher gab es selbst bei den "heißesten" Prüfhunden keine Beanstandung, nachdem sie die Eintragungen geprüft hatten!
Die Ausnahmegenehmigungen sollte man natürlich aufbewahren und bei Nachfrage vorzeigen können!
Grüße,
Jochen
PS. So schaut dann sowas aus:
Die Ausnahmegenehmigung wird von der zuständigen Regierungsbehörde (z.B Landrat, Regierungspräsidium) erteilt und kann auch nur von der gleichen Behörde widerrufen werden.
Ich fahre seit 13 Jahren mit der C5 und eingetragenen roten Blinkern über diverse TÜV, DEKRA, KÜS Prüfstellen. Hab bei insgesamt 5 verschiedenen Zulassungsstellen den Wagen mit genau diesen roten Blinkern zugelassen, und bisher gab es selbst bei den "heißesten" Prüfhunden keine Beanstandung, nachdem sie die Eintragungen geprüft hatten!
Die Ausnahmegenehmigungen sollte man natürlich aufbewahren und bei Nachfrage vorzeigen können!
Grüße,
Jochen
PS. So schaut dann sowas aus: