07.05.2006, 22:28
Hallo Hans,
schaue Dir Franks Beitrag nochmal genau an.
schaue Dir Franks Beitrag nochmal genau an.
Viele Grüße
Andreas
Andreas
Variante Tagfahrlicht - Was haltet ihr davon?
|
07.05.2006, 22:46
also für die österreicher ....die letzte öamtc - nemws lesen !!!
Die Antworten der ÖAMTC-Experten. Links zum Thema Licht am Tag: Alle Infos Erhebung & Ergebnisse Regeln im Ausland Pro und Contra (pdf) Gratis Licht-Check Erinnerungs-Kleber (pdf) Seit 15. November 2005 müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet. Es dürfen auch Nebelscheinwerfer alleine als "Licht bei Tag"-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind. Voraussichtlich Ende April wird das neue Gesetz in Kraft treten. Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt: Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert. Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln. Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht. Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer. Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden. Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten: Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt). Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt). Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten). Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden). Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind. Strafen Wer bei Tag und guter Sicht ohne oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung angehalten wird, muss ab 15. April 2006 mit einem Organmandat in Höhe von € 15,-- rechnen. Bis zu diesem Termin ist die Polizei angewiesen, mit Abmahnungen vorzugehen. Für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung reicht der Strafrahmen bis zu € 5,000,--. Wenn "Lichtsünder" auch vorerst nicht bestraft werden, drohen bei einem Unfall trotzdem rechtliche Nachteile: Wer ohne Licht gefahren ist, müsste nämlich beweisen, dass der Unfall auch mit eingeschaltetem Licht passiert wäre. Der Beweis wird oft schwer zu erbringen sein. Die Folge wäre eine straf- bzw. zivilrechtliche Haftung. Der ÖAMTC sieht in der Gesetzesnovelle nur eine Übergangslösung; er verlangt, dass ab 2007 europaweit alle Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. So funktioniert richtiges Nachrüsten An den Club werden viele Anfragen gerichtet, wie Tagfahrleuchten nachgerüstet werden können. "Grundsätzlich gilt, dass bei Verwendung von EU-konformen Leuchten bzw. solchen mit 'ECE-Prüfzeichen' keine behördliche Genehmigung für den Einbau erforderlich ist. Eigenmächtige Umbauten bestehender Leuchten sind grundsätzlich unzulässig", warnt Hoffer. Wer elektronische Dimmer einbauen möchte, sollte dies unbedingt nur gemeinsam mit einer dafür spezialisierten Fachwerkstätte durchführen. Der ÖAMTC erwartet, dass das Verkehrsministerium umgehend die Voraussetzungen für die Nachrüstung festlegen wird. Auch die Exekutive muss die entsprechenden Informationen erhalten, damit es zu keinen rechtswidrigen Beanstandungen kommt. Auf europäischer Ebene sieht der ÖAMTC im Zuge der kommenden EU-Präsidentschaft Österreichs die Chance, sich gemeinsam mit seinen Schwesterclubs für eine möglichst einheitliche Lösung zu engagieren. "Wir werden uns im Rahmen unseres Dachverbandes FIA dafür einsetzen, dass europaweit alle Neuwagen mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet werden", sagt der Club-Jurist. Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat im Zuge der Gesetzeswerdung erklärt, dass die Ergebnisse der neuen Bestimmungen nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Im Zuge dessen soll überprüft werden, ob die erhofften Vorteile eingetreten sind und ob sich die erwarteten Nachteile in Grenzen halten.
Demnächst in Wien...
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07.05.2006, 22:49
Lichtpflicht
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt: Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint. Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht. Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an. Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden. Künftig dürfen auch Nebelscheinwerfer eingesetzt werden.Voraussichtlich Ende April wird das neue Gesetz in Kraft treten. Nebelscheinwerfer alleine (wenn fix eingebaut) Nebelscheinwerfer und Abblendlicht * Verpflichtend muss das ganze Jahr über das Abblendlicht in folgenden Ländern eingeschaltet sein: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Russland, Schweden, Slowenien und Ungarn. * Zeitlich begrenzte Regelungen gibt es folgende: in Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar in Litauen vom 1. November bis zum 1. März und in der Slowakei vom 15. Oktober bis 15. März. In Tschechien gilt die akt. Lichtpflicht noch bis zum 15. März, am 1. Juli 2006 wird jedoch die ganzjährige Lichtpflicht eingeführt. * Die Schweiz hat bereits seit längerem eine Empfehlung zu Licht am Tag ausgesprochen, ebenso Frankreich, das 2006 entscheiden will, ob eine ganzjährige Lichtpflicht eingeführt werden soll. Dritter im Bunde der "Empfehlungen" ist Deutschland. * Mehrere Länder wie Belarus, Bulgarien, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor. In vielen Ländern gilt Licht am Tag für einspurige Fahrzeuge - Biker sind gut beraten, die Lichtpflicht zu beachten, da der Strafrahmen von 10 Euro in Deutschland bis zu max. 300 Euro in Portugal reicht. Derzeit ist es nicht erforderlich "echte Tagfahrleuchten" nach ECE- Regelung 87 im Auto zu haben. "Alle Länder mit Lichtpflicht tolerieren beide Möglichkeiten, Tagfahrleuchten wie auch normales Abblendlicht", beruhigt die ÖAMTC-Expertin. Außerdem schreiben einige Länder, wie Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Spanien, die Mitnahme von einem Set Ersatzglühbirnen vor. Selbiges ist für Frankreich, Tschechien und Slowakei empfohlen. Ein Kuriosum gibt es über Portugal zu berichten: Dort müssen alle Kraftfahrzeuge lediglich auf der Straße IP 5, die von der spanischen Grenze bei Vilar Formoso nach Aveiro führt, untertags das Licht eingeschaltet haben. Eine aktuelle Clubumfrage zu den europäischen Bestimmungen finden Sie hier.
Demnächst in Wien...
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08.05.2006, 06:36
Habe die Threads
"Licht am Tag" und "Variante Tageslicht - was haltet ihr davon" zusammengefügt. Gruß Christine
08.05.2006, 14:12
@ hansk
Alle die mich und meinen Wagen kennen wissen, daß ich absoluten Wert auf Originalität lege, daher sind die dlr und der Spoiler ab Werk verbaut, Optioncode müsste mal nachsehen! Den Spoiler gab es vor ein paar Jahren mal von einer deutschen Fa., die ähnlich Eckler's etc. Teile für die Vette im Angebot hatte. Er wurde durch Cup Wings von Bonrath ergänzt. Meines Wissens nach gab es tatsächlich die Option "DLR" ab Werk, müsste man auf dem Sticker erkennen können. Ich gehe aber mal davon aus, daß bei mir die Nebelfunzen verbaut sind. Ich habe ein Euromodell - und damals hat in Deutschland noch keine Socke daran gedacht im hellen mit Licht zu fahren. Noch hängen meine Nebler an den DLR's dran, will die aber noch seperat verkabeln. Frank
08.05.2006, 16:48
Hallo Frank,
im ersten Moment hast du mich ins gebracht. Aber nur ganz kurz. Gruß
08.05.2006, 17:04
Hallo Andreas
die Nebellichter auf Tagfahrlicht umzurüsten gibt Probleme spätestens beim nächsten TÜV.Wenn Nebellicht bei einer C4 vorhanden war so muß dieses auch als Nebellicht jederzeit als solches funktionieren. Ein Umrüsten ist deshalb nicht gestattet - Ausnahme Standlicht.Aber frage mich ja nicht warum beim Standlicht ? So ist die Aussage von der KFZ-Elektric-Werkstatt.Hans macht eigentlich genau das Erlaubte. Gruß Helmut
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
08.05.2006, 19:31
@ HK-Vette:
Wenn Nebellichter auf Tagsfahrlicht modifiziert" wird, bleibt die Funktion "Nebelscheinwerfer" voll erhalten. So sollte es zumindest sein. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
08.05.2006, 20:26
Hallo,
Zitat:Original von HK-Vette Gerade habe ich mal probiert die Standlichtbirnen aus meiner Euro Beleuchtung auszubauen. Wahrscheinlich muß ich warten bis meine Enkelin 2 Jahre alt ist. Dann dürften ihre Händchen genau die richtige Größe für die Aktion haben. Standlicht ist eine kleine Kammer ganz außen und dementsprechend sitzt die Fassung halb hinter dem Halter der ganzen Lampeneinheit. Bei meinen "Klodeckeln" habe ich da keine Chance. Selbst wenn ich die Dinger rausbekäme, rein bestimmt nicht mehr. Gruß auf der Suche nach kleinen Händen.
08.05.2006, 20:55
Zitat:Wahrscheinlich muß ich warten bis meine Enkelin 2 Jahre alt ist. Dann dürften ihre Händchen genau die richtige Größe für die Aktion haben. .....und wenn Sie das gut macht musst Du sie für solche Aktionen auf jedes CorvetteTreffen mitbringen, damit das mit den Umrüstungen voran geht Die Werkstätten werden sich dann auch neu einrichten müssen. Neben Wagenhebern und Drehmomentschlüsseln, sind nun auch 2jährige Enkelinnen gefragt |
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