27.07.2012, 12:50
Hallo,
Alle Jahre wieder, wenn ich auf dem Forums Treffen war, juckt es mir in den Fingern doch etwas, möglicherweise mehr "Orchestraleres" in den Abgasstrang meiner Lady zu schrauben.
Mir persönlich gefällt der Klang und die Lautstärke PRT dabei noch am besten.
Derzeit habe ich eine Geiger Performance Anlage, die ja nichts anderes als eine Route66 ist.
Davor sitzen Fächerkrümmer und offener Blackwing Luftfilter. Alles vom Vor-Vorbesitzer bei Geiger einbauen lassen und in den Papieren verewigt. Ob da noch was am Motor optimiert wurde und wenn ja, wie gewissenhaft, weiß keiner so genau, weil nicht belegt.
Wie ich an einigen Stellen lesen muss, könnte ich mit der Anfrage auf Eintragung einer PRT, insbesondere bei einem EU Modell, möglicherweise die Grenzen des persönlichen Ermessensspielraums eines mir zugeteilten Prüfers überschreiten und daher würde ich diese Prozedur gerne umgehen bzw auslassen.
Da sich nämlich die PRT und die Route66, bei Auswahl der gleichen Endrohe äußerlich auf den ersten Blick meines Wissens nur durch die länge der Endtöpfe und den Bypass unterscheiden, frage ich mich, ob den Austausch überhaupt jemand nachvollziehen könnte.
In den Papieren steht als Eintragung:
[...] *Nachschalldämpfer links und rechts mit je 2 Endrohren oval Typ LS1; auch in verbind.M.Sportluftfilter Oval Kennz.Donaldson und Fächerkrümmer je 4in1 Durchm.44/70mm; Typ LS1*
[...]
Daraus ist ja eigentlich nicht zu erkennen, ob da ein Route 66, PRT oder gar Bullet drunter eingetragen ist.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Danke im voraus und Gruß
Alecs
Alle Jahre wieder, wenn ich auf dem Forums Treffen war, juckt es mir in den Fingern doch etwas, möglicherweise mehr "Orchestraleres" in den Abgasstrang meiner Lady zu schrauben.
Mir persönlich gefällt der Klang und die Lautstärke PRT dabei noch am besten.
Derzeit habe ich eine Geiger Performance Anlage, die ja nichts anderes als eine Route66 ist.
Davor sitzen Fächerkrümmer und offener Blackwing Luftfilter. Alles vom Vor-Vorbesitzer bei Geiger einbauen lassen und in den Papieren verewigt. Ob da noch was am Motor optimiert wurde und wenn ja, wie gewissenhaft, weiß keiner so genau, weil nicht belegt.
Wie ich an einigen Stellen lesen muss, könnte ich mit der Anfrage auf Eintragung einer PRT, insbesondere bei einem EU Modell, möglicherweise die Grenzen des persönlichen Ermessensspielraums eines mir zugeteilten Prüfers überschreiten und daher würde ich diese Prozedur gerne umgehen bzw auslassen.
Da sich nämlich die PRT und die Route66, bei Auswahl der gleichen Endrohe äußerlich auf den ersten Blick meines Wissens nur durch die länge der Endtöpfe und den Bypass unterscheiden, frage ich mich, ob den Austausch überhaupt jemand nachvollziehen könnte.
In den Papieren steht als Eintragung:
[...] *Nachschalldämpfer links und rechts mit je 2 Endrohren oval Typ LS1; auch in verbind.M.Sportluftfilter Oval Kennz.Donaldson und Fächerkrümmer je 4in1 Durchm.44/70mm; Typ LS1*
[...]
Daraus ist ja eigentlich nicht zu erkennen, ob da ein Route 66, PRT oder gar Bullet drunter eingetragen ist.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Danke im voraus und Gruß
Alecs