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Eine grobe Beschreibung von Ursache und Folgeschäden würde hier im Forum viele Leute erreichen, ohne daß jeder irgendwo anrufen muß. Wäre nett von Dir das Gespräch kurz zusammenzufassen.
Gruß, Tuco
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Hallo Tuco,
nur für den Fall das ich gemeint bin, bitte ich um Verständnis,daß ich nicht über irgendwas Auskünfte erteilen kann von dem ich selbst keine Ahnung habe.
Gruß Helmut
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
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Zitat:Original von speutz
Zitat:Ist jemandem im Forum bekannt, was der Grund ist, weshalb die Schwungscheibe in Fetzen fliegt und derartige Schäden verursacht ?
Würde mich als C4 Fahrer auch mal interessieren, wie ein Schwungradschaden zum Abfackeln eines Autos führen kann.
Gruß Reiner
Bis incl. MJ 2001 wurden an den C5 A4-Modellen Schwungscheiben verbaut, deren Zahnkranz aufgeschweißt war. Unter Last können diese Schweißnähte brechen. Der Zahnkranz löst sich dann von der eigentlichen Schwungscheibe, schlägt durch die Getriebeglocke und beschädigt den im selben Bereich verlaufenden Hauptkabelbaum mit entsprechender Funkenentwicklung. Werden dann auch noch Spritleitungen beschädigt, ist der Brand nicht mehr zu verhindern.
Bei den neuen Schwungscheiben ( Serie ab MJ 2002 ) ist der Zahnkranz aufgeschrumpft,
d.h. über den gesamten Umfang formfest mit der Schwungscheibe verbunden. Mit diesem Typ hat es bisher keine Probleme gegeben. Insofern ist ein Austausch schon empfehlenswert.
Gruß
Markus
viele Grüße
Markus
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Hallo Markus
Mit Deiner Antwort hast Du all meine Fragen zum Thema Schwungscheibe beantwortet. Vielen Dank. Jetzt wird meiner GM-Vertretung Dampf gemacht. Wenn diese von einem Ersatz immer noch nichts wissen wollen, werde ich denen einen eingeschriebenen Brief zukommen lassen. In diesem Brief wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Unfalles/Brandes wegen der Schwungscheibe meine GM-Vertretung bzw. im Hintergrund General Motors vollumfänglich für allfällige Schäden an Person und Material haftbar gemacht werden. Der Brief würde sowohl bei meinr Autoversicherung als auch an amtlicher Stelle hinterlegt. Ich bin gespannt, wie die dann reagieren.
Gruss von Walter, alias alm-öhi
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Hallo Walter,
das Problem bei der Sache ist,das es sich - solange es keinen offiziellen Rückruf über das KBA gibt - um bedauerliche Einzelfälle handelt und Du keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung hast sondern auf einen guten Händler angewiesen bist,der die Sache für Dich regelt. Deswegen würde ich mich - sollte Dein Händler sich querstellen - nach einem solchen umsehen und etwas Fahrzeit in Kauf nehmen, statt einen endlosen und wenig Erfolg versprechenden Papierkrieg anzufangen.
Gruß
Markus
viele Grüße
Markus
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