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Zitat:Original von Porter
Zweimal hinfahren muß man wohl in "Kauf" nehmen, außer Du fährst beim
ersten Check mit Anhänger dahin.
...oder Du nimmst ein Überführungskennzeichen mit .
Hier gibt es Infos zu den genauen Gebühren (können je nach Bundesland
leicht abweichen).
TÜV Nord, kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600
Allerdings würde ich auch eine fertig abgenommene und mit positivem
§21 Gutachten für das H-Kennzeichen versehende C3 vorziehen...dann bist Du
auf der sicheren Seite.
Eventuell morgens ansehen und ggf. dann gleich zusammen mit dem Verkäufer
zur Begutachtung. Im Anschluss geht der Kauf über die Bühne.
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.
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Sorry Tom,
aber über 500 km mit einem Auto, das lange gestanden hat?
H-Kennzeichen gibt es für das Auto noch nicht.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Hallo JR,
für mich kam dieser Auszug aus der Verkaufsbeschreibung anders rüber und zwar als fahrbereit und aktuell gewartet :
Zitat:Alle Verschleißteile wie Bremsbeläge, Filter, Öle, Zündkerzen usw. sind neu.
Wenn dieses Fahrzeug natürlich lange gestanden hat und diese Aussage im Verkaufstext nicht passt, hast Du natürlich recht .
Zum H-Kennzeichen fehlen natürlich noch ein paar Jahre...sorry
Gruß
Tom
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Baujahr,Farbe (3) : ehem. C4
Wagen ist seit 93 abgemeldet, ist seitdem nur 2-3 mal im Jahr bewegt worden.
Dewr Wagen sieht auch auf besseren Bildern gut aus.
Also Ingo, komm in die Pötte bevor ich mir überlege doch auf C3 zu wechseln. Solange Du Interesse an dem Wagen hast halte ich mich zurück, ansonsten würde ich sie mir auch ansehen.
Frank
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Zitat:Was kosten eigentlich ein Gutachten nach Par. 21 (STVZO ?) und AU ??
Ca. 80 plus ca. 20 Euro.
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Wow,
was 'ne Menge Infos - vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Werde erst mal lesen, weiter planen und telefonieren. Neuentwicklungen werden gepostet.
Viele Gruesse, Ingo
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Ich werd jetzt dann mal holen, noch jemand welche?
Mit Grüßen
Michael
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Das wird ein schmerzliches Erwachen werden.
Wenn ich Platz hätte, würde sie schon hier stehen.
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst !
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So, die Organisation fürs Wochenende steht!!!
Beim Gespräch mit dem Verkäufer hat sich noch eine kleine Facette gezeigt: er hat den Brief und die Abmeldebestätigung aber keine Vollmacht von dem Eigentümer, der im Brief eingetragen ist, den Wagen zu verkaufen.
Frage an die Rechtsgelehrten:
Kann man den Wagen dann überhaupt rechtsgültig erwerben? Oder kann der Eigentümer das Auto sich wieder zurückholen, wenn er aus den USA kommt?
Nice greetings, Ingo
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Ich bin zwar rechts geleert, aber ohne Vollmacht - Au weia !
Komisch, wie unorganisiert manche (Verkäufer) sind
Ist der Besitzer nicht telefonisch oder sonstwie erreichbar in Amerkanien ?
, .....
, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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