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....bei einem Unfall heißt es dann " nicht angepasste Geschwindigkeit" und die Versicherung wird sich auch überlegen wieviel Prozent sie trotz evtl. Vollkasko bezahlt. Man wirft demjenigen dann nämliche grobe Fahrlässigkeit vor.
Ankommen ist wichtig.... ob nun 10 Min eher oder später.....man hat nur 1x Leben
Peter/Hamburg Nr.12
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Auf alle Fälle schwimmt die Vette sehr schnell auf. Auf der AB bei 120 ist sie mal ganz schön quer gekommen deswegen, und jetzt, wo die Reifen ein wenig runter sind, schwimmt sie auf der Landstraße bei 80-90 schonmal auf.
Gruß
Joe <--- machine silver
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Daß um einen so einfachen Sachverhalt wie Aquaplaning seitenweise herumgelabert werden kann
Bin schon vor 30 Jahren mit einem einfachen Mini bei Regen an den Porsche-Turbos vorbei (145/70-10) , bei breiten Reifen heißt´s einfach langsam fahren ,auch wenn die Hersteller das Blaue vom Himmel versprechen!!
....alles wird gut!
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Ich auch, Doc ! Früher kannten wir das Wort Aquaplaning ja auch noch gar nicht.
Aber darum geht es hier ja auch nicht.
, ....
, ....... vette Grüße, Gerd
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Leider ist darauf noch niemand eingegangen :
Zitat:Mir ist es mit der C3 einmal passiert, daß bei einer Wasserdurchfahrt es einen heftigen Knall gab.
Wie ein Schlag gegen den Unterboden. (Es gab aber keinen Schaden.)
Denkbar wäre, daß, besonders bei den "Tieffliegern", das Wasser angesaugt wird und das
dann das Fahrzeug aushebelt. Kann ich mir durchaus vorstellen, daß das bei größeren Pfützen
"funktioniert".
Kann den Gedankengang jemand nachvollziehen ?
, .....
, ....... vette Grüße, Gerd
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Den Gedankengang kann ich schon nachvollziehen, nur muss das schon eine wirklich große Pfütze sein. Glaube aber eher daß der Schlag den es da gab durch die Einfahrt in besagte Pfütze kam. Also das Wasser, das es im 1ten Moment gegen Unterboden etc geschleudert hat.
Gruß
Joe <--- machine silver
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Ich will mal einwerfen, was die StVO zum Thema "Nässe" sagt. Da gibt es nämlich das Zeichen 114 "Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz"
und die entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VwV) lautet:
Zitat:I. Das Zeichen ist nur aufzustellen, wo der Verkehrsteilnehmer die bei Nässe oder Verschmutzung (z. B. durch angeschwemmtes Erdreich in Einschnitten) mangelnde Griffigkeit des Fahrbahnbelags trotz angemessener Sorgfalt nicht ohne weiteres erkennen kann. Ein Wechsel des Fahrbahnbelags gibt in der Regel dazu noch keinen Anlas. Geht aber ein griffiger Belag in einen bei Nässe rutschgefährlichen über, so bedarf es jedenfalls außerhalb geschlossener Ortschaften der Warnung.
II. Wo Schleudergefahr nicht wegen mangelnder Griffigkeit des Fahrbahnbelags bei Nässe oder Schmutz entstehen kann, sondern wegen der Anlage oder der Führung der Straße, ist mit anderen Mitteln zu helfen, z. B. durch Beschränkung der Geschwindigkeit (Zeichen 274) oder durch Aufstellen eines Zeichens "Kurve" (Zeichen 103 ff.).
Dem entsprechend sieht man auf der Autobahn oft diese Zeichenkombination:
Bei nasser Straße halte ich diese Geschwindigkeitsbeschränkung strikt (mit 10 km/h Toleranz) ein und werde üblicherweise von vielen Fahrzeugen überholt.
Wenn ich also die VvV der StVO richtig interpretiere, dann muss außerorts ein entsprechendes Warnschild aufgestellt sein, wenn entweder der Fahrbahnbelag bei Nässe nicht griffig ist oder wenn "wegen der Anlage [...] der Straße" bei Nässe z.B. wegen Pfützenbildung eine Gefahr besteht. D.h. wenn weder Warnschild noch Geschwindigkeitsbeschränkung existieren dann kann ich davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag auch bei Nässe genügend griffig ist um relativ schnell unterwegs sein zu können. Natürlich bin ich bei Nässe trotzdem besonders vorsichtig und ich verlasse mich auch nicht blind darauf, dass dort, wo ein Verkehrsschild hingehört, auch tatsächlich eins ist.
Was haltet Ihr davon?
Gruß, Robert
Gruß, Robert
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")
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Bisher dachte ich, solche Schilder stünden immer in der Nähe eines Bahnübergangs.
(Der Link funzt nicht)
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Schon mal was von Selbstverwaltung der Gehirnmasse und angebrachtes Augenmaß beim Bewegen von Kraftfahrzeugen gehört?
Jedenfalls ist das für einen halbwegs gebildeten Mitteleuropäer dem Schilderwald und der damit für einige abzuleitende juristische Großangriff auf Verwaltungen, etc. vorzuziehen.
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Man tut ganz gut daran, sich nicht darauf zu verlassen, dass immer und überall ein solches Verkehrszeichen steht.
Habe da im Hinterkopf diese Sache über Bitumenschmierereien eines Straßenbauamtes. Da ich allerdings nicht mehr sehr viel in der Bikerscene unterwegs bin, habe ich dieses Thema nicht weiter verfolgt. Es ging damals um einen tödlich verunglückten Motorradfahrer, der bei Nässe in einen großflächigen Bitumenbereich geriet. Dieser war nicht mehr gekennzeichnet, obwohl die Haftwerte dort ähnlich einer festgefahrenen Schneedecke lagen. Sein Vater stritt anschließend jahrelang um sein Recht.
Gruß, Al
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