04.06.2003, 16:28
Ich habe immernoch ein Problem mit der Versicherung eines Unfallgegners. Zum Hintergrund. Im September letzten Jahres habe ich beine 99er C5 verkauft und eine 02er C5 angeschaft. Nach ca. 3 Wochen beförderte mich ein 3er BMW auf der A33 in die Mittelleitplanke. Die Schuldfrage war schnell geklärt. Die Versicherung (R&V) des Unfallgegners sagte schnelle Regulierung zu. Sie bräuchten nur ein entsprechendes Gutachten. Die Auslagen für das Gutachten würden ebenfalls kurzfristig beglichen.
Mein Händler hat also ein Gutachten erstellen lassen, welches ich auch bezahlt habe (ca. 1000 Euro). Das Gutachten sagte aus, dass neben Beschädigungen der Radaufhängung u.a. Karosserieteile getauscht werden müssen. Im Glauben an die tatsächliche Regulierung des ermittelten Schadens hat der Händler meine Vette zurückgenommen und die Versicherungssumme gegengerechnet. Ich habe dann eine frische 03er bekommen. Der Händler hat die "alte" 02er repariert und wieder verkauft.
Da die Vette zwischen 3 und 4 Wochen alt war, war ich mit dieser Regelung sehr zufrieden. Immerhin möchte man ja nicht bei einer neuen Vette gleich einen Unfallwagen sein eigen nennen.
Es kam, wie es kommen musste. Nachdem über einen längeren Zeitraum keine Zahlung der gegnerischen Versicherung eingetroffen ist und reichlich Telefonaten, teilte uns die Versicherung mit, dass sie nun doch einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Dieser machte dann auch ein entsprechendes Gutachten, wobei das Auto aufgrund der monatelangen Verzögerung bereits repariert war. Immerhin hatte er nun eine heile Vette und die Bilder des ersten Sachverständigen.
Das Gutachten war fast identisch. Allerdings gab es einen massiven Unterschied. Während der erste Gutachter der Meinung war, dass die Karosserieteile getauscht werden müssen, meinte der neue Gutachter der Versicherung Spachteln und Lackieren reicht. Daraus resultierte ein erheblicher Preisunterschied von ca. 7500 Euro, auf denen ich nun hänge.
Nun streiten wir uns mit der Versicherung, ob die Karosserie einer C5 gespachtelt werden kann/darf oder nicht.
Zumindest war die Geschicht von der Versicherung schlau gemacht. Erst ansagen "Macht mal"; abwarten, dass alles Repariert ist, eigenes Gutachten machen, Nase zeigen!
Hat jemand zu diesem Thema Informationen?
Mein Händler hat also ein Gutachten erstellen lassen, welches ich auch bezahlt habe (ca. 1000 Euro). Das Gutachten sagte aus, dass neben Beschädigungen der Radaufhängung u.a. Karosserieteile getauscht werden müssen. Im Glauben an die tatsächliche Regulierung des ermittelten Schadens hat der Händler meine Vette zurückgenommen und die Versicherungssumme gegengerechnet. Ich habe dann eine frische 03er bekommen. Der Händler hat die "alte" 02er repariert und wieder verkauft.
Da die Vette zwischen 3 und 4 Wochen alt war, war ich mit dieser Regelung sehr zufrieden. Immerhin möchte man ja nicht bei einer neuen Vette gleich einen Unfallwagen sein eigen nennen.
Es kam, wie es kommen musste. Nachdem über einen längeren Zeitraum keine Zahlung der gegnerischen Versicherung eingetroffen ist und reichlich Telefonaten, teilte uns die Versicherung mit, dass sie nun doch einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Dieser machte dann auch ein entsprechendes Gutachten, wobei das Auto aufgrund der monatelangen Verzögerung bereits repariert war. Immerhin hatte er nun eine heile Vette und die Bilder des ersten Sachverständigen.
Das Gutachten war fast identisch. Allerdings gab es einen massiven Unterschied. Während der erste Gutachter der Meinung war, dass die Karosserieteile getauscht werden müssen, meinte der neue Gutachter der Versicherung Spachteln und Lackieren reicht. Daraus resultierte ein erheblicher Preisunterschied von ca. 7500 Euro, auf denen ich nun hänge.
Nun streiten wir uns mit der Versicherung, ob die Karosserie einer C5 gespachtelt werden kann/darf oder nicht.
Zumindest war die Geschicht von der Versicherung schlau gemacht. Erst ansagen "Macht mal"; abwarten, dass alles Repariert ist, eigenes Gutachten machen, Nase zeigen!
Hat jemand zu diesem Thema Informationen?