ein paar Fragen hätt ich da noch:
-Was ist das genau für eine Firma, die das macht ? PLZ 2 is mir bissl zu weit weg ?
Suche was ähnliches bei mir in der Gegend
-Hast du dir Blinker und Leuchten selber vorher ausgebaut bzw. hat er das direkt am Wagen gemacht ?
Kannst du mir 2 Detailfotos schicken (hat keine Eile) - einmal von den Nebelschlussleuchten und eins von den Blinkern ?
Ich kann nur EINDRINGLICH vor solchen Sachen wie einfärben der Beleuchtungseinrichtung warnen. Es besteht nicht ein unwesentliches Risiko damit irgendwann aufzufallen, im besten Fall bei TüV/Polizei, im schlechtesten Fall bei einem Unfall.
Nehmt das nicht als Predigt auf, sondern fragt euch: Ist es das Wert?
Eine teuere Komplettlösung wär der Umbau auf US-Heck, denn die US-Rückleuchten inkludieren Rückstrahler, mit einer zentral angeordneten Nebelschlußleuchte zwischen den Kennzeichen. Die Eintragungsfähigkeit scheint auch hier höchst zweifelhaft, allerdings besteht hier noch immer die Chance einen kooperationsbereiten TüV-Prüfer zu finden...
Alternativ könnte man die NSL evtl. doch auch hinter den Entlüftungsgittern links und rechts "verstecken". Dann fallen sie bei normaler Betrachtung gar nicht auf.
Bei der C4 wurde schon mal einer der Rückfahrscheinwerfer zur NSL umgebaut.
Frank
ich habe mich selbstverständlich verschrieben! Nebelschlußleuchte zwischen den Endrohren (siehe ex-Forummitglied Axel Anger) war das was ich meinte, oder aber, wie von Frank angesprochen, in den Lüftungsgittern (siehe Corvette von Jochen (in seiner Gallery!).
AW ist Vermittler u.a. für Aurego in Wuppertal und verschönert Vettes.
Selbst habe ich nichts gemacht. Ist alles dort gemacht worden. Wobei der Ausbau der Sidemarkers (soweit ich mich erinnere) recht nervig ist.
Werde noch Detailaufnahmen machen und Dir mailen.
Was die Legalität angeht...
Ist denn auch geregelt, dass Nebelschlussleuchten Rot aussehen müssen oder nur, dass sie Rot LEUCHTEN müssen?
Blättert man etwas in der StVZO, so stößt man unweigerlich auf §19 (2) 2., worin ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei einer verkehrsgefährdeten Veränderung definiert ist. Eine Veringerung der Leuchtkraft ist definitiv eine solche, mehr noch, die Reflektoren werden quasi unbrauchbar!
Jegliche Veränderung am Fahrzeug muss durch eine EG-Erlaubnis oder eine Sondergenehmigung gedeckt sein...ansonsten hast du ein Problem...
wieder was gelernt, aber ich könnte mir - persönlich - vorstellen mit solch einem
"Werk" mit ca. 3500 geschätzen Seiten wohl den ganzen Tag beim TÜV wäre.
Meine Vette - im April zur Vollabnahme gewesen - hat keine NSL, obwohl ich
immer wieder lese : NSL ist Pflicht. Nun bin ich doch etwas irritiert .
Könntest Du eventuell den Nebel des Unwissen beseitigen?