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Hallo Olli,
daß Dir dein TÜV-Prüfer Felgen einträgt, nur mit einem Festigkeitsgutachten als Grundlage, und daß dabei
das Schmidt-Felgengutachten zu Vergleichszwecken herangezogen wird, verwundert doch sehr. Setwas habe ich noch nie gehört, und dürfte wohl einmalig in Deutschland sein, normalerweise werden Felgen
nur auf Grund eines Festigkeitsgutachtens überhaupt nicht mehr eingetragen. Aber egal, eines vergißt
dein famoser Prüfer und wohl auch Du: Ein Teilrgutachten, wie z.B. auch das Schmidt Gutachten, be-
inhaltet auch eine praktische Prüfung der Rad-Reifenkombination im Hochgeschwindigkeitsbereich.
Umgekehrt heisst das, daß dich dein Prüfer mit einer nicht erfolgten Prüfung in diesem Bereich in
Geschwindigkeitsbereiche von nahe 300Km loslfahren lässt, und keiner, weder der Prüfer noch Du weisst,
ob die Felgen das über längere Distanzen oder Zeiten aushalten. Mehr braucht man dazu wohl nicht mehr
sagen, und wie Du soetwas mitmachen willst, ist mir schleierhaft.
Gruss RainerR
RaRo
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Hallo Olli,
von Selbstzweifeln geplagt, die Unterlagen schon 10 x zur Seite gelegt und nun schon langsam wieder zur Schmidt-Felge tendierend... hab ich nun eben das von Dir eingestellte Bild der OZ gesehen und bin begeistert!
Allerdings sind die Schmidt und die OZ ja auch in der ihrer jeweiligen Optik sooo verschieden, dass man sie wohl nur bedingt vergleichen kann / sollte.
Ich denke ich warte jetzt einfach mal Deine Er-fahr-ungen mit dem neuen Radsatz ab.
An Rainer: Bezüglich der Hochgeschwindigkeitsfestigkeit der OZ hätte ich eigentlich keine Bedenken. Wenn man sich mal mit dem Unternehmen beschäftigt, produzieren die die "Superleggera III" noch für ganz andere Boliden... Die Aussage die ich von OZ bekommen habe ist, dass die Felge speziell für dir C 5 gebaut wird. Sie hat auch in allen Belangen die ausreichende Festigkeit etc. OZ kann nur kein spezielles Gutachten C 5 Tauglichkeit liefern. Einzelabnahme wäre erforderlich...
Tja, Olli ich mag die OZ wirklich leiden...
Gruß
Didi
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Hiermal 19 + 20 Zoll Schmidtfelgen zum Vergleich
.
Gruß Wolfgang
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So und hier nochmal neu aus der Verpackung.
Jetzt hast du die Qual der Wahl
.
Gruß Wolfgang
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Moin Wolfgang,
mach mich nicht fertig, jetzt steig ich gar nicht mehr durch...
Auch sehr schön das Teil! Wenn gleich ich die OZ mit den weniger Streben "feiner" finde. Aber lt. Schmidt HP doch für C5 nicht vorgesehen. Oder bin ich blond???
Ich meinte natürlich die dreiteilige VN von Schmidt. 19" und 20" Und dann wie vorgeschlagen mit "nur" 245/35 ZR 19 und 285/30 ZR 20 Sollte ein gut fahrbarer Radsatz sein.
Optik ist ja nicht alles...
Ich glaub ich kauf mir` n Polo...
Gruss
Didi
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Ich hab die einteiligen CF-Line in 20" auf dem Audi.
Das Edelstahlbett ist schon ne feine Sache.
Ich hab die Felgen auch schonmal zur C5 gestellt.
Weniger Speichen wirken sportlicher, die vielen Speichen edler.
Siehe dazu auch die Vette von Wolf740d
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Hallo,
welche Felgen sind das genau auf dem foto? OZ aber welche? ich finde immer nur fotos wo die kleinen schrauben am felgenkranz fehlen....sind das 3 teilige Superleggera ?
Die wären ja obergeil in 19 und 20 ZOll für meine Z06. Aber nicht mit roten felgenbett.!!!
gruss christian.
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Zitat:Original von RainerR
Hallo Olli,
daß Dir dein TÜV-Prüfer Felgen einträgt, nur mit einem Festigkeitsgutachten als Grundlage, und daß dabei
das Schmidt-Felgengutachten zu Vergleichszwecken herangezogen wird, verwundert doch sehr. Setwas habe ich noch nie gehört, und dürfte wohl einmalig in Deutschland sein, normalerweise werden Felgen
nur auf Grund eines Festigkeitsgutachtens überhaupt nicht mehr eingetragen. Aber egal, eines vergißt
dein famoser Prüfer und wohl auch Du: Ein Teilrgutachten, wie z.B. auch das Schmidt Gutachten, be-
inhaltet auch eine praktische Prüfung der Rad-Reifenkombination im Hochgeschwindigkeitsbereich.
Umgekehrt heisst das, daß dich dein Prüfer mit einer nicht erfolgten Prüfung in diesem Bereich in
Geschwindigkeitsbereiche von nahe 300Km loslfahren lässt, und keiner, weder der Prüfer noch Du weisst,
ob die Felgen das über längere Distanzen oder Zeiten aushalten. Mehr braucht man dazu wohl nicht mehr
sagen, und wie Du soetwas mitmachen willst, ist mir schleierhaft.
Gruss RainerR
Hallo Rainer,
ein AAS darf bei vorliegenden Vergleichsgutachten(Teilegutachten) von OZ für einen vergleichbaren Fahrzeugtyp diese Felge auf eine C5 eintragen.
Das Schmidt Gutachten wird nur zur Verwendung der Reifenkombi hinzugezogen.
Damit benötigt der AAS eine Reifengrößenbestätigung in Form eines Teilegutachtens und für die vordere Größe ein Teilegutachten z.B. für einen CLS 55 Mercedes mit einer ET von 35 bei gleicher Felgengröße.
Damit passt die vordere Felge von der ET46 allemal.
Freigängigkeit vorausgesetzt.
Hinten dito.
Damit lehnt der AAS sich noch nicht einmal aus dem Fenster!
Einer 19.2 er Abnahme steht da nichts im Wege.
Er muss halt nur die Größen mit anderen Teilegutachten belegen können.
Gruß Werner
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Hi Werner danke für die Ausführung, so hat es mir mein Prüfer auch erklärt.
Grüße
Olli
Nö.
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Zitat:Original von OlliD
Hi Werner danke für die Ausführung, so hat es mir mein Prüfer auch erklärt.
Grüße
Olli
Hey Olli,
ich bin bei unserem Telefonat davon ausgegangen das nur ein Festigkeitgutachten existiert!!!
Es gibt nach meiner und auch der Deines Prüfers Recherche aber auch Teilegutachten für dieses Rad.
Gruß Werner
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