Buchtangebot - 35$ für 2x XENON?
#41
legend: ich geb dir recht....
hab wegen def. org. scheinwerfern auf die doppel-linsen scheinwerfer aus usa ( depo) umgebaut und ne gute osram-nightbreaker reingesetzt. unterschied wie tag und nacht.....

außerdem ist die qualität der billig-xenon meißt unter aller kanone, von der lebendsdauer mal ganz zu schweigen.....
[Bild: headbangb.gif][Bild: corvetteklein.gif]
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#42
Hallo Martin,

Deine Auffassung ist juristisch nicht einmal im Ansatz haltbar. Jedes Gutachten, was auf Deiner Argumentation fußt, wird dem Ersteller vom erkennenden Gericht um die Ohren geschmissen - zu Recht!

Zitat:Original von machtin68
zu den genannten xenon-brennern gilt immer noch folgende gesetzliche regelung:

sie sind nicht, sie waren nie und sie werden auch in absehbarer zeit nicht verboten sein.

Das ist sachlich falsch. Siehe:
https://www.kba.de/cln_007/nn_124384/DE/...ut_pdf.pdf

Zitat:wenn die leuchtmittel eine ece-regelung erfüllen, darf auch ein xenon-brenner in einem (z.b.) H4 reflektor betrieben werden.

Richtig. Es gibt jedoch kein einziges Leuchtmittel mit H4-Sockel, was als Gasentladungslampe ausgeführt ist (Stand: 14.02.2011).

Zitat:die genannte forderung nur h4-reflektor mit h4-lampe ist schon seit jahren nicht mehr gültig, und zum glück auch so im eu-recht verankert.
siehe "! NR 01-97 "

Fehlerhafte Anwendung. Dies bezieht sich auf Bauartgenehmigungen. Um eine solche Bauartgenehmigung in Deutschland zu erreichen, müsste zunächst ein lichttechnisches Gutachten durchgeführt werden. Das macht keiner (und besteht man auch nicht).

Zitat:auch wird immer behauptet: es muss ein lwr und sra vorhanden sein

§ 50 Abs. 10 StVZO [Punkt]

Davon darf nur mit AUsnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde abgewichen werden!

Um das nochmal ganz klar darzulegen: Jegliche Änderung an der Beleuchtungseinrichtung führt unausweichlich zu § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO (BMV CkBl 1999, 451).
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen
'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
'91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
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#43
hallo corfette fever.
bin grad beim frühstück, daher nur mal nebenbei zu punkt 1 deiner anmerkung.....

beschrieben wird im kba blatt eine "änderung".... der fassung.
sprich drann rumfeilen o.ä.
das findet nicht statt....

lwr und srw hatte ich auch beschrieben......
somit ist schon mal diese anordnung aus D ein widerspruch des eu-gesetzes.....

und kanpp gesagt eu geht über D !!!!
den rest lese ich mir abends durch...
gruß
[Bild: headbangb.gif][Bild: corvetteklein.gif]
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#44
Um vernünftiges Licht zu haben, braucht man ein wenig mehr als einen

Xenonaufdruck auf dem Karton.

Wir haben einiges probiert, auch Schr.. aus der Bucht. Kopfschütteln

Was nützt z.B. ein Xenon-Fernscheinwerfer der erst nach 10 Minuten sein volle Leuchtkraft erreicht.

( Dieter L. , wie lange dauert es bei deiner Vette ? )

Was nützt das beste Leuchtmittel wenn der Scheinwerfer nix taugt.

Ein guter Scheinwerfer mit H4 H7 oder H9 macht besseres Licht als ein No-Name Xenon in Irgendwas.

Letztendlich sind wir zum im wiederkehrenden Ergebnis gekommen:

Was gut ist, kostet auch etwas mehr.

Gruß Ingo
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#45
Hallo Ingo,

(Dieter L. , wie lange dauert es bei deiner Vette ? )

Diese Frage beantworte ich Dir gerne.
Das FL- Xenon in Deiner Doppelanlage ist sofort mit voller Leuchtkraft da. Kann man auch testen mit der Lichthupe.

Gruß
Dieter L.
Gruß
Dieter L.


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#46
@ Dieter

Hast du zufällig ein Bild von der ausgeleuchteten Straße da ?

Gruß Ingo
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#47
Zitat:Original von corvette_fever
Richtig. Es gibt jedoch kein einziges Leuchtmittel mit H4-Sockel, was als Gasentladungslampe ausgeführt ist (Stand: 14.02.2011).

Es gibt aber Gasentladungslampen mit H3-Sockel - wie schaut's da aus?
Die H4-Dinger bei Ebay sind ganz wirr, Glühfaden-Fernlicht und Xenon-Abblendlicht.

Zitat:Um das nochmal ganz klar darzulegen: Jegliche Änderung an der Beleuchtungseinrichtung führt unausweichlich zu § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO (BMV CkBl 1999, 451).

Das halte ich so für nicht richtig. Zum einen wird die Beleuchtungseinrichtung selbst nicht verändert, sondern nur das (Verschleißteil) Lampe.
Es kann z.B. nicht als Änderung gewertet werden, wenn man anstelle einer Osram Glühlampe mit Halogen X eine GE-Glühlampe mit Halogen Y einbaut.
Die Frage ist also: Ab wann ist es eine Änderung? Anderer Birnenhersteller? Andere Gasfüllung? Andere Art der Lichterzeugung? Und: Wer entscheidet das? Muß ich mich als "User" nicht darauf verlassen können, daß wenn der Sockel richtig ist und die Lampe die passenden Prüfzeichen trägt, das Ding auch einbaubar ist?
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#48
Zitat:Original von machtin68
silverger: die genannte iso-norm hat was mit elektromagnetismus zu tun. soll heißen,
die xenon-brenner dürfen weder beim starten noch beim betrieb z.b. den radio-empfang
stören !!!!
...
gruß martin

Martin,

ich hatte noch nicht die Zeit, mir die von Dir hochgeladenen Dokumente durchzulesen,
aber wie Du eine ISO 9001, Originaltext der Anzeige:

Zitat:Certification: E-Mark and ISO9001


in Verbinduing mit Elektromagnetismus bringst, ist schon abenteuerlich Großes Grinsen
Bei der ISO9001 handelt es sich um eine Qualitätsmanagementnorm, siehe hier

Gruß,

Patric
[Bild: osc_logo_klein.gif] [Bild: GTC_patric_21.jpg]
Senior Head of Strategy Services
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#49
@ Ingo

Ein Foto habe ich nicht. Kann ich auch erst ab dem 01.03. machen. Bis dahin macht "die Gute" noch ihren Winterschlaf.

Gruß
Dieter L.
Gruß
Dieter L.


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#50
Zitat:Original von SilverGER
ich hatte noch nicht die Zeit, mir die von Dir hochgeladenen Dokumente durchzulesen,
aber wie Du eine ISO 9001, Originaltext der Anzeige:

Zitat:Certification: E-Mark and ISO9001


in Verbinduing mit Elektromagnetismus bringst, ist schon abenteuerlich Großes Grinsen
Bei der ISO9001 handelt es sich um eine Qualitätsmanagementnorm, siehe hier

Schreibt er auch nicht. Bei "E-Mark" handelt es ich durchaus um ein Prüfzeichen, welches die elektromagnetische Verträglichkeit beschreibt. ISO9001 ist natürlich völlig irrelevant...
Doppelt spannend: Mag EU-Recht auch Landesrecht brechen - noch übernimmt die Schweiz (zum Glück) nicht automatisiert EU-Recht. Hoffentlich bleibt das auch so, auch wenn es in diesem Falle evtl. sogar einen Vorteil gehabt hätte.
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