Problem mit Gutachter/Versicherung
#1
Brick 
Ich habe immernoch ein Problem mit der Versicherung eines Unfallgegners. Zum Hintergrund. Im September letzten Jahres habe ich beine 99er C5 verkauft und eine 02er C5 angeschaft. Nach ca. 3 Wochen beförderte mich ein 3er BMW auf der A33 in die Mittelleitplanke. Die Schuldfrage war schnell geklärt. Die Versicherung (R&V) des Unfallgegners sagte schnelle Regulierung zu. Sie bräuchten nur ein entsprechendes Gutachten. Die Auslagen für das Gutachten würden ebenfalls kurzfristig beglichen.

Mein Händler hat also ein Gutachten erstellen lassen, welches ich auch bezahlt habe (ca. 1000 Euro). Das Gutachten sagte aus, dass neben Beschädigungen der Radaufhängung u.a. Karosserieteile getauscht werden müssen. Im Glauben an die tatsächliche Regulierung des ermittelten Schadens hat der Händler meine Vette zurückgenommen und die Versicherungssumme gegengerechnet. Ich habe dann eine frische 03er bekommen. Der Händler hat die "alte" 02er repariert und wieder verkauft.

Da die Vette zwischen 3 und 4 Wochen alt war, war ich mit dieser Regelung sehr zufrieden. Immerhin möchte man ja nicht bei einer neuen Vette gleich einen Unfallwagen sein eigen nennen.

Es kam, wie es kommen musste. Nachdem über einen längeren Zeitraum keine Zahlung der gegnerischen Versicherung eingetroffen ist und reichlich Telefonaten, teilte uns die Versicherung mit, dass sie nun doch einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Dieser machte dann auch ein entsprechendes Gutachten, wobei das Auto aufgrund der monatelangen Verzögerung bereits repariert war. Immerhin hatte er nun eine heile Vette und die Bilder des ersten Sachverständigen.

Das Gutachten war fast identisch. Allerdings gab es einen massiven Unterschied. Während der erste Gutachter der Meinung war, dass die Karosserieteile getauscht werden müssen, meinte der neue Gutachter der Versicherung Spachteln und Lackieren reicht. Daraus resultierte ein erheblicher Preisunterschied von ca. 7500 Euro, auf denen ich nun hänge.
Nun streiten wir uns mit der Versicherung, ob die Karosserie einer C5 gespachtelt werden kann/darf oder nicht.

Zumindest war die Geschicht von der Versicherung schlau gemacht. Erst ansagen "Macht mal"; abwarten, dass alles Repariert ist, eigenes Gutachten machen, Nase zeigen!

Hat jemand zu diesem Thema Informationen?

[Bild: cska.gif]
[Bild: owl2.bmp] [Bild: d.gif]
welcome to the real world
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#2
Bei Haftpflichtschäden hast Du grundsätzlich das Recht, Deinen eigenen Gutachter zu beauftragen (anders bei Kaskoschäden).
Kein Mensch kann verlangen, bei so einem neuen Auto die Schäden zu spachteln.
Das riecht ja förmlich nach Rechtsanwalt.
Grüße und gutes Gelingen
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#3
Da ist es schon. Allerdings suchen wir noch Aufhänger, auf die man sich beziehen kann. Eine Vette ist halt kein Skoda. Vielleicht gibt es ja auch technische Gründe, die ein Tausch der Teile nötig machen und das Spachteln verbieten.

[Bild: cska.gif]
[Bild: owl2.bmp] [Bild: d.gif]
welcome to the real world
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#4
Mal davon abgesehen, daß ich niemals nicht ruhigen Gewissens mit 250 Sachen (oder mehr) über die Autobahn fliegen könnte, wenn ich wüsste, daß der Frontspoiler oder die Kotflügel gespachtelt wurden,...

ich glaub aber nicht, daß es da technische Beweise für gibt...!
Aber allein schon der logische Aspekt müsste doch überzeugen, oder?!?

Echt ärgerliche Sache!!!

Grüße,
Flo
[Bild: ycm.gif]

"Esst Kot, millionen Fliegen können nicht irren...!"

"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte: 'wo kämen wir hin?' und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?"
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#5
Denny, mit welcher Begründung stützt er den seine Behauptung, daß spachteln ?! ausreicht ?
Um welche Teile am Wagen handelt es sich den genau ?

[kann dir leider auch keinen Rat geben, es interessiert mich nur brennend]

fight 4 ur right !

Mike aus H.

Edit: noch ne Frage: wie konnte den der 2. Sachverständige überhaupt ein Gutachten über ein Fahrzeug erstellen das bis dahin schon verkauft war ? (oder hab ich das falsch verstanden ?)
Grüße aus Berlin
Mike
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#6
Hallo Denny,
ob Corvette oder Skoda, ist eigentlich egal. Die Rechtsprechung macht da keinen Unterschied. Schau mal unter http://www.recht.de nach, trage Dich dann genau so in das Forum ein wie hier und schildere Deinen Fall dort. Da sind eine Menge Rechtsanwälte unterwegs und die helfen gratis.
Dein Fall ist meiner Meinung aber so eindeutig, da kannst Du nach Beendigung Deiner persönlichen Bedrohungen an die Versicherung einen RA einschalten.
bei einem verbleibenden Reststreitwert von 7.500 Euro ist die Gebühr auch nicht all zu hoch. Außerdem bekommst Du die RA-Gebühren von der gegnerischen Versicherung zurückerstattet.
Wenn Du Rechtsschutz versichert bist, bist Du sowieso fein raus.
Gruß
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#7
Ich denke das sich da doch was finden lassen müßte, daß z.B. das GfK nach einer starken mechanischen Beanspruchung, bei der Fasern gedehnt oder gerissen sind, nicht mehr die gleichen mechanischen (für das zukünftige Crashverhalten) Eigenschaften wie vorher hat.
[Bild: CSC-C3b-plastik.gif]
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#8
Hier mal ein Bild von der Backbordseite, die an der Leitplanke entlanggepfiffen ist:

[Bild: DSC04375.jpg]

Spachteln und Lackieren? Kopfschütteln Kopfschütteln

meint Eckaat
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#9
Hallo,
wie sieht es denn bei diesem Schaden mit der Vorschrift vom General aus?
Bei bestimmten Schäden schreibt doch schon der Hersteller ein ganz bestimmtes
Reparaturverfahren vor, bzw. gibt vor welche Teile nicht instandgesetzt
sondern durch Neuteile ersetzt werden müssen.
Gruß
Jochen
[Bild: image]
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#10
Frage: "Mein Händler hat ein Gutachten erstellen lassen...." - heißt das nun, daß der Händler selbst ein Gutachten erstellte oder war es ohnehin ein gerichtlich beeideter Sachverständiger auf dem Gebiet Kfz, der das Gutachten erstellte?

In diesem Fall kann sich die gegnerische Versicherung jedenfalls "brausen gehen", sprich: abstinken.

Meiner Meinung nach die typische Masche "Wir versuchen´s mal, erfahrungsgemäß geben 80% der Anspruchsteller nach einiger Zeit entnervt auf...".

Damit verdienen Versicherungen eben ihr Geld.

Aber hoffentlich nicht Deines, daher Klage androhen und im Endeffekt einreichen.

Gerichte sind einigermaßen vertrauenswürdig, und all die entstandenen Kosten kann dann die Versicherung Deines Gegners blechen.

Daher: einen teuren Anwalt wählen! sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
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