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Das erste Gutachten wurde durch einen vereidigten KFZ-Sachverständigen gemacht. Aufgrund dieses Gutachtens ist dann auch die weitere Abwicklung verlaufen. Ich habe die Vette zurückgegeben, wobei die vom Sachverständigen ermittelte Reparatursumme verrechnet wurde. Erst als daraufhin der Wagen repariert wurde, hat die Versicherung darauf bestanden nun einen neuen Sachverständigen damit zu beauftragen. Es sah fast so aus, als ob dieser alles vom ersten Sachverständigen abgeschrieben hatte und nur versucht hat im Interesse vom Versicherer zu kürzen.
Über zwei Ecken kenne ich jemanden bei der R&V. Dieser sagte, dass es momentan durchaus üblich ist, auf diese unsaubere Art die Kosten bei der Versicherung zu senken. Sie versuchen es halt einfach, in der Hoffnung, dass der Geschädigte vorher aufgibt.
Eigentlich bin ich guter Hoffnung vor Gericht durchzukommen. Allerdings heisst Recht haben auch nicht immer Recht bekommen. Je besser man seinen Anspruch (oder in diesem Fall möglicherweise die Richtigkeit des ersten Gutachtens) beweisen kann, um so besser.
Mit Versicherungen hat man schon so seinen Spass. Auf der anderen Seite bin ich ja fast gewöhnt. Seit fast einem Jahr klage ich bereits gegen die Öffentliche Versicherung in Braunschweig. Mein Braunschweiger Unternehmen wurde im letzten Jahr Opfer eines Raubüberfalls. Leider stellte sich heraus, dass es im Versicherungsvertrag eine Klausel gibt, wonach zwar Einbruch-Diebstahl umfassend versichert ist, allerdings bei Raub nur 20%. Toll daran ist, dass 4 namenhafte Juristen den Vertrag nach dem Schaden ausgiebig studiert haben und keiner von diesen Rechtsanwälten entdeckt hat, dass es eine Limitierung auf 20% gab. Leider geht es bei dieser Sache um deutlich mehr Geld (hätte man sich auch 2 neue Lamborghini Murciélago von kaufen können), so dass ich das Wort Versicherung schon nicht mehr hören kann. Wenn ich die stätige Fernsehwerbung dieser Vereine sehe, stehts mir bis hier!!!
welcome to the real world
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Hallo Denny,
Zitat:Allerdings suchen wir noch Aufhänger, auf die man sich beziehen kann. .... Vielleicht gibt es ja auch technische Gründe, die ein Tausch der Teile nötig machen und das Spachteln verbieten
Ganz entscheidend als Grundlage für ein Gutachten ist eine sachgerecht und fachgerechte Reparaturvorgabe !
Ob das nun Erneuerung oder Instandsetzung bedeutet ist in Deinem persönlichen Fall zu kären .
Daher ist eine Aussage von GM zur GFK-Instandsetzung /GFK- Erneuerung erforderlich !
Es könnte durchaus sein das GM die Erneuerung vorgibt, aber Spachteln und Lackieren kann auch durchaus fachgerecht sein !
Weiterhin kannst und mußt Du Dich auf Dein erstes Gutachten berufen können !
Daher informiere Deinen ersten Gutachter über den Sachverhalt, damit er die Sachlage mit dem Versicherungsgutachter klärt.
Es macht mehr Sinn das die Fachleute den Fall unter sich klären !
Sollte das nicht helfen, dann wird Dir der Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart bleiben !