06.11.2005, 21:57
Es ist schon erstaunlich, zu welchen Rückschlüssen die weisen Verkehrsexperten der verschiedenen EU-Länder kommen. Jedes Land hat hinsichtlich Beleuchtung am Tag irgendwelche andere Empfehlungen oder Vorschriften. In einigen Ländern wurde eine generelle Pflicht eingeführt, bei andern besteht eine Pflicht nur in den Wintermonaten, andere geben Empfehlungen ab und bei zwei (Griechenland und Portugal) ist das einschalten von Abblendlicht in Städten tagsüber ausdrücklich verboten. Da soll noch eine Sau drauskommen.
Nach meinem Informationsstand wird in Oesterreich für das fahren am Tag entweder Abblendlicht oder sogenanntes Tagesfahrlicht gefordert (offenbar andere Art von Glühlampen, die länger halten sollen)
Der Sinn der Vorschrift "fahren mit Licht am Tag" besteht ja darin, die passive Sicherheit zu erhöhen, d.h. besser durch andere Verkehrsteilnehmer gesehen zu werden.
Diese passive Sicherheit wird meines Erachtens bei einer Corvette C5 absolut genügend erreicht, wenn gleichzeitig Standlicht und Nebellampen eingeschaltet sind. Ich habe mir einmal genau Mühe genommen, die Wirkung einer C5 bei eingeschaltetem Standlicht und Nebellampen bei Tag aus kurzer und weiter Entfernung im Vergleich zu eingeschaltetem Abblendlicht objektiv zu beurteilen.
Fazit: Alleiniges Standlicht genügt nicht, aber die Nebellampen werden auch aus sehr weiter Distanz ähnlich wie das Abblendlicht wahrgenommen und zwar ohne Blendwirkung.
Eine genügende passive Sicherheit wird mit diesem Vorgehen mE erreicht. Diese Ansicht wurde auch von einem mir bekannten Polizisten grundsätzlich geteilt, allerdings mit der Einschränkung, dass nach Strassenverkehrs-Vorschriften Nebellampen nur eingeschaltet werden dürften, wenn eine wahrnehmbare Sichtbehinderung vorliege. Ich muss schon sagen, welche Schizophrenie. Auf der einten Seite muss man Licht einschalten, auf der andern Seite darf man nicht. Wann fängt eine Sichtbehinderung an ?
Ich werde jedenfalls in Ländern mit Vorschrift "Licht auch bei Tag" mit der Vette mit Standlicht und eingeschalteten Nebellampen fahren. Jemand, der die Vette nicht näher kennt, wird die Nebellampen ohnehin als Abblendlicht verifizieren. Das Risiko, deswegen angehalten oder gebüsst zu werden, schätze ich praktisch mit 0-Prozent ein.
Nach meinem Informationsstand wird in Oesterreich für das fahren am Tag entweder Abblendlicht oder sogenanntes Tagesfahrlicht gefordert (offenbar andere Art von Glühlampen, die länger halten sollen)
Der Sinn der Vorschrift "fahren mit Licht am Tag" besteht ja darin, die passive Sicherheit zu erhöhen, d.h. besser durch andere Verkehrsteilnehmer gesehen zu werden.
Diese passive Sicherheit wird meines Erachtens bei einer Corvette C5 absolut genügend erreicht, wenn gleichzeitig Standlicht und Nebellampen eingeschaltet sind. Ich habe mir einmal genau Mühe genommen, die Wirkung einer C5 bei eingeschaltetem Standlicht und Nebellampen bei Tag aus kurzer und weiter Entfernung im Vergleich zu eingeschaltetem Abblendlicht objektiv zu beurteilen.
Fazit: Alleiniges Standlicht genügt nicht, aber die Nebellampen werden auch aus sehr weiter Distanz ähnlich wie das Abblendlicht wahrgenommen und zwar ohne Blendwirkung.
Eine genügende passive Sicherheit wird mit diesem Vorgehen mE erreicht. Diese Ansicht wurde auch von einem mir bekannten Polizisten grundsätzlich geteilt, allerdings mit der Einschränkung, dass nach Strassenverkehrs-Vorschriften Nebellampen nur eingeschaltet werden dürften, wenn eine wahrnehmbare Sichtbehinderung vorliege. Ich muss schon sagen, welche Schizophrenie. Auf der einten Seite muss man Licht einschalten, auf der andern Seite darf man nicht. Wann fängt eine Sichtbehinderung an ?
Ich werde jedenfalls in Ländern mit Vorschrift "Licht auch bei Tag" mit der Vette mit Standlicht und eingeschalteten Nebellampen fahren. Jemand, der die Vette nicht näher kennt, wird die Nebellampen ohnehin als Abblendlicht verifizieren. Das Risiko, deswegen angehalten oder gebüsst zu werden, schätze ich praktisch mit 0-Prozent ein.