07.11.2005, 16:20
Hallo aus Österreich !
Tagfahrlicht in Österreich ist gem. der 26. Novelle zum Kraftfahrgesetz wie folgt
definiert erlaubt:
Varianten
A) Normales Abblendlicht
B) Normales Abblendlicht ohne Rcklichter und weitere Leuchten
C) Abblendscheinwerfer mit reduzierter Leistung
( mind 4 x so stark wie Begrenzungslicht )
D) Tagfahrleuchten, wobei Abblendlicht, Nebelschweinwerfer oder
Fernlicht nicht gleichzeitig brennen dürfen. (Lichthupe und
Begrenzungslichter sind erlaubt.
Also---viel Spaß beim Aussuchen.
p.s. Bestraft wird das nicht Einschalten frühestens ab dem 01.03.2006
(evtl. erst ab dem 01.05.2006)
Tagfahrlicht in Österreich ist gem. der 26. Novelle zum Kraftfahrgesetz wie folgt
definiert erlaubt:
Varianten
A) Normales Abblendlicht
B) Normales Abblendlicht ohne Rcklichter und weitere Leuchten
C) Abblendscheinwerfer mit reduzierter Leistung
( mind 4 x so stark wie Begrenzungslicht )
D) Tagfahrleuchten, wobei Abblendlicht, Nebelschweinwerfer oder
Fernlicht nicht gleichzeitig brennen dürfen. (Lichthupe und
Begrenzungslichter sind erlaubt.
Also---viel Spaß beim Aussuchen.
p.s. Bestraft wird das nicht Einschalten frühestens ab dem 01.03.2006
(evtl. erst ab dem 01.05.2006)