03.02.2008, 20:51
Zitat:Original von adi z06
Hoi Rainer
Die Schweizer habens sicher besser was die Grösse der Schilder betrifft.Aber auch bei uns müssen die Schilder einen gewissen Abstand zum Boden erfüllen.
Gruess dä Adi
Auszug Art. 45 SVG:
Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung
nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in
einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden,
wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild
muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb
eines Winkels von 30° lesbar sein.
Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten
oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.