21.09.2010, 14:11
Zitat:Original von der Josef
Mit nem Fön und ner Rasierklinge kann man auch umkleben. Ist natürlich illegal. Wenn man ganz genau hinschaut sieht mans, aber so vom Stand aus nicht, und nachweisen dass mans selbst gemacht hat kanns auch niemand, einfach nichts dazu aussagen fertig, im worst case falls es doch mal auffliegt...
Hallo,
...vielleicht handhabt das jede Zulassungsstelle anders,
aber bei unserem Amt (Landkreis Wolfenbüttel) wird bei jeder von der üblichen Norm abweichenden Kennzeichengröße ein Vermerk in der Fahrzeugakte (Amtsinterna) gemacht.
Soll heißen :
was ohne Engschrift o.ä. passt, wird nicht vermerkt, das darf so klein wie machbar sein (i.d.R. 46cm, z.B. WF - AA 11, oder auf 40cm, z.B. WF - AA 1, willkürliche Beispiele).
Bei Specials erfolgt eine Eintragung, die dann jeder Zulassungsstellen-Mitarbeiter an seinem PC nachlesen kann,
die aber nicht extra in den KFZ-Schein (Zul.Besch.2) eingetragen wird.
Bei einem meiner BMWs steht dort z.B. "Amtl.Kennz. hinten max. 320mm, Kombination mit 2 Zeichen, Engschrift genehmigt".
Vorteil :
bei einer Wiederzulassung nach dem Winter ist man nicht auf "seine" Schalterdame angewiesen, es gibt keinerlei Diskussionen,
Nachteil :
mal eben die gleiche (superkurze) Größe für vorne durchmogeln ist nicht, da der Vermerk für vorn nicht eingegeben ist.
(in meinem Fall dann halt vorne keine Engschrift = 360mm)
Bei meiner Corvette ist die Sache anders, da hat die Dame von sich aus gleich die Größe per Sondergenehmigung erlaubt und in die Papiere eingetragen.
War ihr Vorschlag ("falls Sie mal in der Fremde angehalten werden...").
Worauf ich schließlich hinaus möchte :
der uralte Trick mit der Rasierklinge ist viel zu leicht nachweisbar.
Gruß, Pit
...Meine Garage wartet auf eine C6 als Coupé mit 6 Gang-Automatic...