Grins...
Weder blind noch geschummelt.
Warum sonst fahren mehrere Member hinten vier rot-weiße Leuchten? Die blinken bestimmt nicht alle weiß!
Zeig mir mal gelbe Sidemarker mit E-Prüfzeichen.
Zudem sind leuchtende Seitenbegrenzungsleuchten in D verboten! Ob EU-Fahrzeug oder nicht!!!
Dann sieh halt darüber weg. Ich würde es ja nutzen um den Preis zu drücken, aber gut. Jeder nach seiner Fasson. Beim Fahrwerk würde ich bei diesem Baujahr das FE3 bevorzugen. Das ist im Z51 mit drin.
Zitat:Original von jo80
Grins...
Weder blind noch geschummelt.
Doch.
Zitat:Warum sonst fahren mehrere Member hinten vier rot-weiße Leuchten? Die blinken bestimmt nicht alle weiß!
Weil sie an ihren Birnen rumgepfuscht haben und darauf einen feuchten *** geben, ob's legal ist oder nicht. Würde ich auch so sehen. Hier geht es um Kaufargumente!
Zitat:Zeig mir mal gelbe Sidemarker mit E-Prüfzeichen.
Siehe Anhang.
Zitat:Zudem sind leuchtende Seitenbegrenzungsleuchten in D verboten! Ob EU-Fahrzeug oder nicht!!!
Zitat:Original von jo80
Eine Corvette ist also KEIN Personenkraftwagen und über 6 Meter lang .
Absatz 3, wie von mir oben benannt, meint die Ausführungen nach (3) etwas weiter unten. Dort steht:
"Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen."
Er verweist also im Grundsatz auf Absatz 1. Bürokratendeutsch halt, leider. Kurzum: In Deutschland sind gelbe (und nur gelbe) Sidemarker legal. Jede Beleuchtungseinrichtung braucht eine E-Prüfzeichen oder eine Eintragung auf Basis eines vorlegbaren lichttechnischen Gutachtens oder eine Ausnahmegenehmigung. Alles andere ist Murks. Würde mich in der Praxis auch nicht jucken, aber beim Kauf würde ich drauf rumreiten.
Edit: Jetzt erzähle ich hier auch noch Blödsinn. Asche auf mein Haupt. Natürlich haben wir bei der C5 eine Kombination mit aus Reflektor und Leuchte, also gilt auch Absatz 6:
" Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m – ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, – müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig"
Moin,
super schönes Auto
Die Preise sind in Österreich nun mal etwas höher für Corvetten als wie hier in Deutschland. Die Farbkombination ist der absolute Knaller. Richtig super
Was bitte soll an den hinteren verbauten Leuchten illegal sein?? OK, da es eine EU Version ist, werden wahrscheinlich 2 als Rückfahrscheinwerfer fungieren und zwei als Blinker im Gegensatz zur US Version, wo die Rückfahrscheinwerfer beim Nummernschild sitzen und alle 4 "weißen" Lampen in gelb blinken.
Das einzige ist, die roten Sidemarker dürften in Deutschland nicht leuchten,wenn das Licht eingeschaltet ist. Dafür kann man das Birnchen entfernen und fertig.
Das Fzg hat ja bereits eine österreichische Zulassung und dementsprechend brauchst du ja nur ummelden und gut.
Die Felgen sind Repro, ok aber dafür bekommt man die Originalen noch dazu.
Ich kann Dir nur zuraten, kauf das Auto! Ich fahre selbst ein C5 Cabrio, 2001, und habe noch nie ein so
zuverlässiges Auto besessen wie diese C5. Während der ganzen Jahre und nun 47000 km hat das Auto
keinen einzigen Defekt gehabt, das ist grandios! Es ist richtig daß die 2001er hohen Ölverbrauch haben,
dieser ist leicht zu beheben, wenn das richtige Öl gefahren wird, nämlich Mobil1 vollsynt. 5-W50. Damit
beträgt mein Ölverbrauch nun 0,3 Ltr. auf 2000 Km. Was allerdings gemacht werden muss, sind bessere
Dämfer, z. B. Bilstein, sowie bessere Bremsen. Karosseriemässig ist die C5 ein zeitlos schönes Auto, an
der Du täglich deine Freude haben wirst. Also los, zögere nicht, schlag zu!
Zitat:Original von Peter/Hamburg
Was bitte soll an den hinteren verbauten Leuchten illegal sein??
Wie bereits ausgeführt müssen die Leuchtmittel verändert werden, damit es überhaupt gelb blinkt. Alleine dieses ist nicht zulässig. Darüber hinaus haben nur die "rot-gelben" Rückleuchten die Kennung "12" und sind somit als Blinker hinten zugelassen. Das ist selbst der (gut geschulten) Polizei bekannt, da die Thematik bei Bikern extrem oft aufkommt. Leider, und für uns zum Glück, wird vielerorts an der Schulung der Polizei gespart, weshalb man mit der Nummer definitiv durchkommt. Davon wird es aber nicht legaler. Ein derart verändertes Fahrzeug würde ich jedenfalls nicht mehr als unverbastelt ansehen. Felgen (illegal), Beleuchtung (illegal), Auspuff (mutmaßlich illegal) - was kommt da noch?
Doch, Rene, das ist super. Wenn Du hier im Forum liest was andre C5 und C6 Eigner mit Ihren Mobilen,
besonders auf dem Elektroniksektor für Ärger haben, dann ist das super,