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Zitat:Original von cocosisland
snip
Alter Fahrzeugbrief ist hier das Zauberwort, von dort werden alle Eintagungen anstandslos übernommen.
Die Abgasuntersuchen ist ein W....
Wer von denen hat denn von den alten Vetten die Abgaswerte in seinem Rechner?
C4, C5, C6 und jetzt die C7, aber davor!
Meine war ein paar Jahre länger abgemeldet TÜV und AU fertig....muss aber zugeben, die Äußerung des Hr. vom TÜV war:"Was soll ich da prüfen?"
Gruß Andreas
Hallo Andreas,
nicht unbedingt.. Die roten Blinker wurden bei meiner übernommen, aber beim kleinen Kennzeichen vorne haben die gestreikt. Also nur bedingt richtig.
Meine war 10 Jahre mit mir in USA, nachdem sie hier von 1991 bis 1997 zugelassen war, kleine Kennzeichen vorne und hinten, rote Blinker mit Ausnahme des RegPraesi und allem. Den Brief haben die Amerikaner einbehalten um mir einen Replacement US Title zu geben, nachdem ich Steuern drüben gezahlt habe. Da hat die Frankfurter Zulassungsstelle etwas getobt, von wegen Deutsches Staatseigentum etc und ich musste eine Eid schwören das ich den Brief verloren habe. Dann Neuer Brief, Zulassung inkl roter Blinker, aber halt kein kleines Kennzeichen vorne.
Gruß
Stefan
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Zitat:Original von 82coled
Hallo Andreas,
nicht unbedingt.. Die roten Blinker wurden bei meiner übernommen, aber beim kleinen Kennzeichen vorne haben die gestreikt. Also nur bedingt richtig.
Meine war 10 Jahre mit mir in USA, nachdem sie hier von 1991 bis 1997 zugelassen war, kleine Kennzeichen vorne und hinten, rote Blinker mit Ausnahme des RegPraesi und allem. Den Brief haben die Amerikaner einbehalten um mir einen Replacement US Title zu geben, nachdem ich Steuern drüben gezahlt habe. Da hat die Frankfurter Zulassungsstelle etwas getobt, von wegen Deutsches Staatseigentum etc und ich musste eine Eid schwören das ich den Brief verloren habe. Dann Neuer Brief, Zulassung inkl roter Blinker, aber halt kein kleines Kennzeichen vorne.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
Eintragungen von kleine Kennzeichen interessieren viele Zulassungsstellen ein feuchten Kericht, ergo einzig und allein abhängig von der Zulassungsstelle.
Diese waren bei mir nicht eingetragen (Brief von 71), aber unsere Zulassungsstelle in Braunschweig zeigt sich bei entsprechend freundlicher Nachfrage sehr oft wohlwollend.
Gruß Andreas
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Also wenn der original deutsche Brief mit bei liegt und das Schätzchen eine gültige HU hat und eine §23 Begutachtung lassen die SVA´s, die ich kenne die Autos so zu. Das Problem dabei ist, dass das Amt entscheidet. Also wäre eine Tageszulassung in einem anderen Kreis schon mal ´ne Option.
Alex
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Heute hat es leider noch nicht geklappt.
Werd mich spätestens übermorgen ausführlich
äußern.
Grüsse
Dirk
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Moin Dirk!
Wie ist denn der Stand der Dinge? Entweder hören wir nichts von dir, weil es nicht geklappt hat und du frustriert bist und Rennerei hast
oder du fährst völlig happy mit deiner Vette durch die Gegend und kommst nicht zum schreiben...
LG,
Esther
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Hi. Will das erstmal komplett erledigt haben.
Im Moment ist alles wieder beim Anmeldedienst in
Hamburg.
Um das Auto selbst anzumelden gibt es momentan
knapp 3 Wochen Wartezeit.
Schreibe dann aber ausführlich was ich gemacht habe.
Viele Grüße Dirk
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@@
Zitat:Da der Wagen mehr als 7 Jahre
Seit ein paar Jahren ist es egal wie lange der Wagen abgemeldet war .
Normale Hauptuntersuchung und das wars
Füher war es 18 Monate dann 7 Jahre und jetzt ist es unendlich
Man muss also keine 21 er Ab nahme mehr machen
Was aber verschiedene Straßenverkehrsämter anscheinend nicht wissen
Mfg Jörg
.
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Hi Jörg,
das mag sein, aber hier
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html
steht:
Zitat:Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
Ich denke im vorliegenden Fall sind die Daten gelöscht, da die Frist innerhalb der damaligen Regelung abgelaufen war. Oder sehe ich das falsch?
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Hi Oeli
Du hast doch unten eingefügt das nur wenn keine Papiere mehr da sind die 21 er gemacht werden muß.
Das heißt wenn ein Deutscher KFZ Brief vorhanden ist und das Fahrzeug sagen wir mal 11 Jahre abgemeldet ist.
Dann braucht man nur normal 2 Jahre Tüv .
Wenn ich keine Papiere mehr habe dann geht das nicht dann braucht man eine Vollabnahme das ist richtig .
Früher ging das nur bis 18 Monate . Dann haben die das irgenwann auf 7 Jahre verlängert und seit 2011 ist es egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet ist
Ich habe 2011 mein alte Kawa wieder getüvt die war vorher 12 Jahre abgemeldet . Das war kein Problem.
Es kann natürlich sein das andere Länder es anderes halten aber bei uns hier nicht .
Mfg Jörg
.
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Meine Vette ist seit 1998 abgemeldet, der dt. Fahrzeugbrief ist aber vorhanden.
Habe mal auf der Zulassungsstelle gefragt, was ich zum Anmelden brauche, da hieß es,
die HU, die Ausnahmegenehmigungen (falls nicht mehr vorhanden werden die von der Zulassungsstelle
neu ausgestellt), den Brief und für das H-Kennzeichen ein Oldtimer Gutachten vom TÜV.
Aktuell steht meine Corvette noch in der Werkstatt, da doch mehr zu machen ist als erwartet, aber in ein paar Wochen sollte ich sie anmelden können, hoffe das klappt auch so wie mit der Dame in der Zulassungsstelle
besprochen.
Gruß, Torsten
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