Hi Stephan,
besorg DIr einfach eine schriftliche Freigabe für Deine C5 von Deinem Reifenhersteller, dann gibt es keine Probleme und Du schliesst u.a. Probleme gleich aus.
Höchstgeschwindigkeit ( BBH) über 240 ist nach einer festgelegten Tabelle der LI abzuwerten, d.h. der Reifen trägt bei 270 BBH nur noch ca. 85 % des mit dem LI angegebenen Gewichts.
Reifen mit SI " Y " ähnlich.
Einfluss vom Speed Index (SI) auf die Reifentragfähigkeit (LI)
Die Reifentragfähigkeit ist bei V-, W-, Y- und ZR-Reifen abhängig von der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit. V-Reifen haben bis 210 km/h, W- und ZR-Reifen bis 240 km/h und Y-Reifen bis 270 km/h die jeweils dem Reifen zugeordnete maximale Tragfähigkeit. Bei Geschwindigkeiten oberhalb 210 km/h bzw. 240 km/h / 270 km/h werden Tragfähigkeitsabschläge vorgenommen.
Bei ZR-Reifen über 270 km/h werden die jeweiligen Tragfähigkeiten individuell ermittelt.
Radsturz-Einfluss auf die Reifentragfähigkeit (LI)
Die Reifentragfähigkeit und die Ermittlung des Luftdruckes ist abhängig von dem Sturzwinkel.
Ist der Radsturz kleiner als 2°, bleibt die maximale Reifentragfähigkeit unbeeinflusst. Sie reduziert sich jedoch bei einem 2° überschreitenden Radsturz.
Dies lässt sich ganz oder teilweise durch eine Erhöhung des Luftdruckes kompensieren, wobei der maximale Betriebsluftdruck nicht überschritten werden darf
Gruß
Tom